Kaarst – Die Stadtverwaltung Kaarst ist durch den Rhein-Kreis Neuss über die Ergebnisse der Brunnenwasser-Proben in Holzbüttgen informiert worden. In 4 von 71 Proben wurden Überschreitungen der Grenzwerte der Trinkwasserverordnung bzw. der WHO festgestellt.
Bürgermeisterin Dr. Ulrike Nienhaus begrüßt die Entscheidung des Kreises, eine rasche Informationsveranstaltung durchzuführen und weitere Maßnahmen zur Erkundung der Grundwasserbelastung zu ergreifen:
„Dieses Ergebnis wirft drängende Fragen auf, die Sorgen der Bürger in Holzbüttgen sind absolut nachvollziehbar. Offenbar ist der Bereich mit belastetem Grundwasser größer, als ursprünglich angenommen. Für mich ist entscheidend, dass unsere Bürger durch die zuständige Wasserbehörde in einem ersten Schritt schnell und umfassend informiert werden.
Die Bürgerversammlung, die der Rhein-Kreis Neuss am Freitag, 30.08. um 17 Uhr im Forum des Georg-Büchner-Gymnasiums durchführt, ist ein erster Schritt zur weiteren Aufklärung.”
Für Bürgermeisterin Nienhaus steht fest, dass weitere Untersuchungen erforderlich sind. „Das belastete Grundwasser hat sich offenbar in jüngerer Zeit weiter ausgedehnt. Mein Ziel ist es, dass dieser Bereich möglichst genau abgegrenzt und so Klarheit für unsere Bürger geschaffen wird”.
Meldung vom Kreis:
Rhein-Kreis Neuss/Kaarst. Über die Grundwasser-Situation in Kaarst-Holzbüttgen hatten Rhein-Kreis Neuss und Stadt Kaarst in einer gemeinsamen Bürgerversammlung im April informiert. Dabei war Brunnenbesitzern das Angebot gemacht worden, auf Kosten des Kreisumweltamtes eine Untersuchung ihres Gartenbrunnens durchführen zu lassen. Im Juni und Juli wurde das Wasser aus 71 Gartenbrunnen beprobt und auf leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW) untersucht. Bei 55 Brunnen wurden überhaupt keine LHKW nachgewiesen. 4 Brunnen wiesen Werte oberhalb von Grenzwerten der Trinkwasserverordnung (TVO) bzw. der Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf. In weiteren 12 Brunnen wurden LHKW nachgewiesen. Diese lagen jedoch unterhalb der Grenzwerte der TVO bzw. der WHO.
Im Rahmen der Kanalbaumaßnahme an der Nordkanalallee war eine Grundwasserverunreinigung mit leichtflüchtigen Kohlenwasserstoffen (LHKW) festgestellt worden. Daraufhin hat im März dieses Jahres das Kreisumweltamt in Abstimmung mit dem Kreisgesundheitsamt vorsorglich empfohlen, das Wasser aus privaten Gartenbrunnen in einem Teil des Kaarster Ortsteils Holzbüttgen nicht für Außenduschen, Plansch- oder Schwimmbecken und die Bewässerung von Nahrungsmittelpflanzen zu nutzen. Betroffen waren die Grundstücke südlich des Nordkanals und nördlich der Rotdornstraße bzw. nördlich der Königstraße. Die westliche Grenze bildete die Kaarster Straße, die östliche Grenze die Straße Am Pfarrzentrum.
Die Empfehlung, das Wasser aus Gartenbrunnen nicht für den menschlichen Gebrauch zu verwenden, muss aus Vorsorgegründen aufrechterhalten und räumlich in östliche Richtung ausgeweitet werden (siehe beigefügten Flächenplan).
Wie Kreisumweltdezernent Karsten Mankowsky betont, kann für die Brunnen, die ohne Befund waren, nicht automatisch „Entwarnung“ gegeben werden. Dies liegt daran, dass sich die hydrologische Situation in dem Bereich verändern und eventuell zu einer Veränderung der Grundwasserqualität in diesen Brunnen führen kann.

Über die einzelnen Ergebnisse der Beprobungen wurden die Gartenbrunnenbesitzer vom Kreisumweltamt informiert. Bei Fragen zu den Untersuchungsergebnissen oder der ausgesprochenen Verzichtsempfehlung gibt das Kreisgesundheitsamt, Herr Hauswirth, unter der Telefonnummer: 02181/601‑5350 bzw. unter der Emailadresse siegfried.hauswirth@rhein-kreis-neuss.de gerne Auskunft.
Außerdem wird in Abstimmung mit der Stadt Kaarst am 30.08.2019 um 17.00 Uhr im Forum des Georg-Büchner Gymnasiums, Am Holzbüttger Haus 1 in 41564 Kaarst eine weitere Bürgerversammlung zur Vorstellung der neuen Fakten und Erkenntnisse stattfinden.
Als nächstes wird das Kreisumweltamt das vorhandene Grundwassermessstellennetz im Bereich Kaarst-Holzbüttgen verdichten. Dadurch soll die Ausdehnung der Belastung noch genauer eingegrenzt und das Grundwasser engmaschig überwacht werden. Parallel dazu wird der Rhein-Kreis Neuss die ordnungsrechtlich Verantwortlichen für die Altlast im Bereich des Bahnhofs Kaarst verpflichten, die erforderlichen ergänzenden Untersuchungs- und anschließende Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen. Dies soll in enger Abstimmung mit dem Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV) erfolgen, mit dem der Rhein-Kreis Neuss bereits in Kontakt steht.