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Rom­mers­kir­chen (ots) Am Mitt­woch (13.10.) erhielt ein Rom­mers­kir­che­ner Seni­or ein Schrei­ben eines ver­meint­li­chen Inkasso-Unternehmens. 

Dar­in wur­de er auf­ge­for­dert, eine auf­grund der Teil­nah­me an einem Glücks­spiel aus­ste­hen­de Zah­lung zu leis­ten, andern­falls hät­te er mit Nach­tei­len zu rech­nen. Den Betrag soll­te er auf ein nie­der­län­di­sches Kon­to überweisen.

Da der Seni­or sich kei­ner Teil­nah­me an einem Glücks­spiel bewusst war, hat­te er Zwei­fel an der Recht­mä­ßig­keit der For­de­rung und wand­te sich an die Poli­zei. Durch sein gesun­des Miss­trau­en ent­stand kein finan­zi­el­ler Schaden.

Die Poli­zei warnt ein­drück­lich: Wenn Sie sich nicht bewusst sind, eine kos­ten­pflich­ti­ge Ser­vice­leis­tung in Anspruch genom­men zu haben, geschwei­ge denn aus­ste­hen­de Rech­nun­gen nicht begli­chen zu haben, soll­ten Sie skep­tisch sein und auf kei­nen Fall aus Angst vor Repres­sio­nen Geld überweisen.

Oft ver­ra­ten sich die betrü­ge­ri­schen Schrei­ben zudem durch deut­li­che Recht­schreib­feh­ler, die abso­lut unty­pisch in geschäft­li­cher Kor­re­spon­denz sind.

(132 Ansich­ten gesamt, 1 Leser heute)

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