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Ber­lin – Still und lei­se rollt ein Geset­zes­vor­ha­ben her­an, das geeig­net ist, die Grund­fes­ten unse­res Rechts­sys­tems zu erschüt­tern: Die Bun­des­re­gie­rung, ange­führt von CDU und SPD, plant eine Reform der Ver­mö­gens­ab­schöp­fung, die es dem Staat ermög­li­chen soll, Eigen­tum auch ohne straf­recht­li­che Ver­ur­tei­lung ein­zu­zie­hen – allein auf Basis eines Ver­dachts. Die soge­nann­te Beweis­last­um­kehr trifft nicht nur Kri­mi­nel­le – son­dern poten­zi­ell jeden ein­zel­nen Bür­ger die­ses Landes.

Eigentum auf Verdacht – ein gefährlicher Paradigmenwechsel

Bis­her galt: Wer beschul­digt wird, muss vom Staat über­führt wer­den – nicht umge­kehrt. Doch die geplan­te Reform stellt die­ses Prin­zip auf den Kopf. Künf­tig soll es genü­gen, wenn Behör­den den Ver­dacht äußern, dass ein Ver­mö­gens­wert aus ille­ga­len Quel­len stam­men könn­te. Die betrof­fe­ne Per­son muss dann aktiv bewei­sen, dass das Geld, das Auto oder die Immo­bi­lie legal erwor­ben wurden.

Was wie eine tech­ni­sche Geset­zes­an­pas­sung daher­kommt, ist in Wahr­heit ein fun­da­men­ta­ler Angriff auf die Unschulds­ver­mu­tung, die seit jeher das Rück­grat des deut­schen Straf­rechts bil­det. Wenn der Staat plötz­lich nichts mehr bewei­sen muss, son­dern der Bür­ger sich selbst ent­las­ten muss, ist die Balan­ce der Gewal­ten­tei­lung mas­siv gestört.


Unbescholtene im Visier – auch bei konstruiertem Verdacht

Was beson­ders bri­sant ist: Die neu­en Rege­lun­gen ermög­li­chen Ver­mö­gens­ab­schöp­fun­gen auch ohne kon­kre­ten Straf­tat­nach­weis. Das öff­net die Tür für Miss­brauch. Denn wie leicht las­sen sich Miss­ver­hält­nis­se zwi­schen Ein­kom­men und Besitz behaup­ten – beson­ders bei Bar­zah­lun­gen, Schen­kun­gen oder Erb­schaf­ten, die vie­le Men­schen nur lücken­haft doku­men­tie­ren können?

Unbe­schol­te­ne Bür­ger gera­ten damit ins Visier – nicht wegen ihrer Taten, son­dern wegen der Annah­me, sie könn­ten etwas ver­bro­chen haben. Ein Vor­wurf genügt, und der Staat greift zu. Der Gedan­ke, dass die­ser Zugriff auch bei will­kür­li­cher oder gar poli­tisch moti­vier­ter Ver­dachts­la­ge erfol­gen könn­te, ist alles ande­re als abwegig.

Autoritäre Tendenzen im rechtsstaatlichen Gewand

Wer die letz­ten Jah­re auf­merk­sam ver­folgt hat, erkennt ein Mus­ter: Immer häu­fi­ger wird die Macht des Staa­tes auf Kos­ten der Bür­ger­rech­te aus­ge­wei­tet. Über­wa­chung, prä­ven­ti­ve Maß­nah­men, Ver­schie­bung von Ver­ant­wort­lich­kei­ten – der Staat tes­tet sei­ne Gren­zen. Die neue Ver­mö­gens­ab­schöp­fung ist ein wei­te­rer Schritt in Rich­tung eines auto­ri­tä­ren Ver­wal­tungs­ver­ständ­nis­ses, in dem die Bür­ger nicht mehr Sub­jek­te, son­dern Objek­te staat­li­cher Kon­trol­le sind.

Die Regie­rungs­par­tei­en CDU und SPD tra­gen hier­für die direk­te Ver­ant­wor­tung. Sie sind es, die die­se gefähr­li­che Rege­lung ver­han­deln, legi­ti­mie­ren und umzu­set­zen ver­su­chen – ohne ernst­haf­te öffent­li­che Debat­te, ohne trans­pa­ren­te Fol­gen­ab­schät­zung. Es ist ein erschre­cken­des Bei­spiel für staat­li­che Über­grif­fig­keit, das vie­le erst bemer­ken wer­den, wenn es zu spät ist.

Schlussfolgerung: Der Rechtsstaat steht auf dem Spiel

Die geplan­te Reform mag als Werk­zeug gegen orga­ni­sier­te Kri­mi­na­li­tät gedacht sein. Doch ihr Preis ist hoch: Sie unter­gräbt rechts­staat­li­che Grund­prin­zi­pi­en, sie ver­schiebt die Beweis­last auf die Bür­ger und sie macht Eigen­tum angreif­bar – ohne straf­recht­li­che Verurteilung.

Das ist kei­ne Moder­ni­sie­rung. Das ist eine Ent­ker­nung unse­rer ver­fas­sungs­mä­ßi­gen Ordnung.

Wenn die­se Ent­wick­lung nicht gestoppt wird, droht ein gefähr­li­cher Prä­ze­denz­fall: ein Staat, der sich das Recht nimmt, auf blo­ßen Ver­dacht hin zu sank­tio­nie­ren – und dem die Bür­ger nichts mehr ent­ge­gen­set­zen kön­nen außer Quit­tun­gen und Hoffnung.

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