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Dor­ma­gen (ots) Am Mitt­woch (10.11.), um kurz nach 20 Uhr, gin­gen Poli­zis­ten einem Hin­weis auf eine Ruhe­stö­rung an der Neckar­stra­ße nach. 

Der Ein­satz ver­lief zunächst ohne beson­de­re Vor­komm­nis­se. Als die Beam­ten jedoch wie­der zu ihrem Strei­fen­wa­gen kamen, muss­ten sie fest­stel­len, dass Unbe­kann­te, offen­bar aus rei­ner Zer­stö­rungs­lust, die Heck­schei­be des Ein­satz­mit­tels mit Pflas­ter­stei­nen ein­ge­wor­fen hatten.

Die Poli­zis­ten stell­ten Per­so­na­li­en eini­ger Jugend­li­cher fest, die sich in unmit­tel­ba­rer Nähe befan­den, aber anga­ben, von der Tat nichts zu wis­sen bezie­hungs­wei­se nichts mit­be­kom­men zu haben.

Die Kri­po ermit­telt nun wegen des Ver­dachts der „Zer­stö­rung wich­ti­ger Arbeits­mit­tel“; einer Straf­tat, die mit einer deut­lich höhe­ren Straf­an­dro­hung als die „nor­ma­le“ Sach­be­schä­di­gung belegt ist (Frei­heits­stra­fe bis zu fünf Jah­re oder Geld­stra­fe – §305a StGB).

Zeu­gen, sprich Anwoh­ner oder Pas­san­ten des dicht besie­del­ten Stadt­teils, bit­tet die Poli­zei um Kon­takt­auf­nah­me mit dem zustän­di­gen Kri­mi­nal­kom­mis­sa­ri­at 25 unter der Tele­fon­num­mer 02131 300–0.

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