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Rhein-Kreis Neuss – Am Frei­tag, 12. Novem­ber 2021, bie­tet die Koor­di­nie­ren­de Covid-Impf­ein­heit des Rhein-Krei­ses Neuss von 14 bis 17 Uhr ein mobi­les Impf­an­ge­bot. Geimpft wird im Stadt­bad Sam­mys, Robert-Koch-Stra­ße 34, Dormagen.

Eine vor­he­ri­ge Anmel­dung ist nicht erfor­der­lich. Impf­be­rech­tigt sind alle Ein­woh­ner Nord­rhein-West­fa­lens ab 12 Jah­ren. Der Impf­stoff von John­son & John­son, bei dem für eine voll­stän­di­ge Immu­ni­sie­rung eine ein­ma­li­ge Imp­fung aus­reicht, ist ab 18 Jah­ren zugelassen.

Es ist auch mög­lich, vor Ort eine Zweit­imp­fung mit BioNTech zu erhal­ten, zum Bei­spiel nach einer Erst-Imp­fung mit Astra­Ze­ne­ca. Eine ein­ma­li­ge Imp­fung von Gene­se­nen nach Covid-19-Infek­ti­on ist eben­falls möglich.

Dar­über hin­aus kön­nen fol­gen­de Per­so­nen, für die eine Emp­feh­lung der Stän­di­gen Impf­kom­mis­si­on aus­ge­spro­chen wur­de, bei die­sem mobi­len Impf­an­ge­bot eine drit­te Imp­fung mit BioNTech erhal­ten, wenn ihre letz­te Imp­fung min­des­tens sechs Mona­te zurück­liegt: Per­so­nen ab 70 Jah­ren, Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner sowie Per­so­nal in Pfle­ge­ein­rich­tun­gen, Per­so­nal in medi­zi­ni­schen Ein­rich­tun­gen mit direk­tem Pati­en­ten­kon­takt und Per­so­nen mit Immun­schwä­che. Per­so­nen, die vor min­des­tens vier Wochen mit John­son & John­son geimpft wur­den, kön­nen eben­falls eine Auf­frisch­imp­fung mit BionTech erhal­ten. Wei­ter­hin bie­ten auch Haus- und Fach­ärz­te Auf­frisch­imp­fun­gen an.

Impf­wil­li­ge müs­sen ledig­lich ihren Licht­bild­aus­weis mit­brin­gen. Zudem soll mög­lichst der aus­ge­füll­te Ana­mne­se- und Ein­wil­li­gungs­bo­gen für einen mRNA-Impf­stoff (BioNTech) oder einen Vek­tor-Impf­stoff (John­son & John­son) und – ins­be­son­de­re bei Auf­frisch­imp­fun­gen – ein Impf­aus­weis vor­ge­legt wer­den. Die Unter­la­gen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/impfzentrum ver­füg­bar, kön­nen aber auch vor Ort aus­ge­füllt wer­den. Dar­über hin­aus ist bei Kin­dern und Jugend­li­chen im Alter von zwölf bis 15 Jah­ren die Ein­wil­li­gung eines Sor­ge­be­rech­tig­ten nötig.

Auf der Home­page des Krei­ses fin­det sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine stän­dig aktua­li­sier­te Über­sicht über alle mobi­len Impfangebote.

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