Klartext.NRW – Die 3G-Regelung gilt ab sofort auch in allen KundenCentern und im Fundbüro der Rheinbahn.
Demnach ist der Zugang bis auf Weiteres für Kundinnen und Kunden nur dann gestattet, wenn diese geimpft, genesen oder aktuell getestet (Test nicht älter als 24 Stunden) sind.
In den KundenCentern schützen Trennscheiben und Abstandsregeln effektiv die Fahrgäste. Es gilt die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (OP-Maske, FFP2- oder KN95/N95- Maske).
Zudem bietet die Rheinbahn die Möglichkeit, unter aboonline.rheinbahn.de viele Angelegenheiten bequem von zu Hause aus zu regeln. Tickets gibt es auch an den Automaten in den Fahrzeugen und an den Haltestellen oder über die Rheinbahn-App.