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Klartext.NRW – Die 3G-Rege­lung gilt ab sofort auch in allen Kun­den­Cen­tern und im Fund­bü­ro der Rheinbahn.

Dem­nach ist der Zugang bis auf Wei­te­res für Kun­din­nen und Kun­den nur dann gestat­tet, wenn die­se geimpft, gene­sen oder aktu­ell getes­tet (Test nicht älter als 24 Stun­den) sind.

In den Kun­den­Cen­tern schüt­zen Trenn­schei­ben und Abstands­re­geln effek­tiv die Fahr­gäs­te. Es gilt die Pflicht zum Tra­gen eines medi­zi­ni­schen Mund-Nasen-Schut­zes (OP-Mas­ke, FFP2- oder KN95/N95- Maske).

Zudem bie­tet die Rhein­bahn die Mög­lich­keit, unter aboonline.rheinbahn.de vie­le Ange­le­gen­hei­ten bequem von zu Hau­se aus zu regeln. Tickets gibt es auch an den Auto­ma­ten in den Fahr­zeu­gen und an den Hal­te­stel­len oder über die Rheinbahn-App.

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