Jüchen – In der vergangenen Woche wurden die Ablesekarten zur Feststellung des Frischwasserverbrauchs durch die Kreiswerke Grevenbroich zugestellt.
Die Stadtverwaltung Jüchen bittet darum, die Mitteilung über den Frischwasserverbrauch spätestens bis zum 10. Dezember vorzunehmen. Der Zählerstand kann auch online unter www.kw-gv.de/zaehlerstandsmeldung mitgeteilt werden.
Um sicherzustellen, dass der gemeldete Verbrauch auch bei der Abrechnung der Schmutzwassergebühren im Rahmen der Jahresveranlagung der Grundbesitzabgaben Berücksichtigung findet, wird gebeten, den Verbrauch termingerecht mitzuteilen.
Ansonsten kann eine Korrektur der Schmutzwassergebühr auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs 2021 erst im Laufe des II. Quartals 2022 erfolgen.
Die Stadtverwaltung bittet des Weiteren darum, auch die Mitteilung der Zwischenzähler zeitnah dem Steueramt mitzuteilen. Ein entsprechender
Vordruck hierfür kann der Homepage der Stadt Jüchen unter www.juechen.de (Rathaus/Formulare /Abwasser/jährliche Mitteilung Zwischenzähler) entnommen werden. Berücksichtigt werden können hierbei nur Zwischenzähler, die vorher durch den Abwasserbetrieb der Stadt abgenommen wurden.