Jüchen – Die Stadtverwaltung versendet in der 5. Kalenderwoche rd. 8.500 Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2023 an alle Haus- und Grundstückseigentümer bzw. Gebührenpflichtigen.
In diesen Bescheiden werden je nach Sachlage Grundsteuer, Abfallentsorgungsgebühren, Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren und die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung festgesetzt.
Für das Jahr 2023 wurde der Hebesatz der Grundsteuer B auf 515 von Hundert erhöht (Vorjahr 495).
Auch die Straßenreinigungsgebühr erhöht sich. Bisher wurden für die unterschiedlichen Straßenarten A (Anliegerverkehr), B (innerörtl. Verkehr) und C (überörtl. Verkehr) 1,77 €, 1,68 € und 1,59 € pro Frontmeter fällig. Ab 01.01.2023 liegt die Gebühr bei 1,98 €, 1,88 € und 1,78 €.
Bei der Benutzungsgebühr für das Niederschlagswasser und bei der Gebühr für die Schmutzwasserentwässerung sind hingegen Senkungen der Gebührensätze zu verzeichnen. Die Benutzungsgebühr für Niederschlagswasser liegt aktuell bei 0,69€/m² (Vorjahr: 0,81 €/m²). Die Schmutzwassergebühr wird in Folge des Urteils des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 17.05.2022 und in Einklang mit der seit 15.12.2022 geltenden Änderung des Kommunalabgabengesetzes NRW in der Abrechnung für 2022 und der Vorauszahlung für 2023 gesenkt und beträgt 2,94 €/m³ (bisher: 3,01 €/m³). Etwaige entstehenden Guthaben werden mit den restlichen Forderungen verrechnet.
Für Fragen zum Abgabenbescheid steht das Team des Steueramtes unter der Rufnummer 02165 / 915 – 2029 gerne zur Verfügung. In den ersten Wochen nach Zustellung der Bescheide kann es wegen der erfahrungsgemäß hohen Anzahl von Anfragen bei der telefonischen Kontaktaufnahme zu Wartezeiten kommen. Ist eine Vorsprache im Rathaus gewünscht, wird die vorherige Vereinbarung eines Termins empfohlen.