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Neuss – Auch in den Bus­sen der Stadt­wer­ke Neuss gilt ab mor­gen (24.11.) die 3G-Pflicht. Nach der ent­spre­chen­den Ände­rung und Ver­öf­fent­li­chung des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes tritt die Rege­lung seit heu­te bun­des­ein­heit­lich in Kraft und betrifft auch den öffent­li­chen Personennahverkehr. 

Alle Fahr­gäs­te sind dem­nach ver­pflich­tet, einen Impf‑, Gene­se­nen- oder Test­nach­weis vor­zu­le­gen. Der Test­nach­weis darf nicht älter als 24 Stun­den sein. Die Stadt­wer­ke wer­den ihrer Pflicht mit stich­pro­ben­ar­ti­gen Kon­trol­len nachkommen.

Der Besuch der drei Stadt­wer­ke-Schwimm­bä­der, der Eis­sport­hal­le und des WELLNEUSS ist eben­falls ab mor­gen (24.11.) nur noch für Geimpf­te und Gene­se­ne mög­lich. Ein ent­spre­chen­der Nach­weis ist beim Besuch am Ein­gang vorzuzeigen.

Die Rege­lung basiert auf der in Düs­sel­dorf durch Gesund­heits­mi­nis­ter Lau­mann vor­ge­stell­ten neu­en Coro­naschutz-Ver­ord­nung des Lan­des NRW.

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