Jüchen – Wer kennt sie nicht, die Situationen, in den sich andere Verkehrsteilnehmer über zugeparkte Gehwege, Straßen oder Fahrradwege, vorwiegend durch Personenkraftwagen, beschweren.
Der Gesetzgeber hat nun mit dem neuen, ab heute geltenden Bußgeldkatalog besonders auf die Zunahme von verbotswidrigem Parken auf Geh- und Radwegen und unerlaubtes Halten auf Schutzstreifen sowie das Halten in zweiter Reihe reagiert. Für diese Verkehrsverstöße werden Geldbußen bis zu 110 Euro fällig.
Bei schwereren Verstößen ist darüber hinaus der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister vorgesehen, wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt.
Die Einstufung des Verstoßes erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort. Bei den häufigsten Verstößen ändert sich das Bußgeld wie folgt:
- Parken auf einem Behindertenparkplatz von 35,00 € auf 55,00 €
- Parken mit Parkscheibe:
Überschreiten von 10,00 € auf 20,00 €
ohne Parkscheibe bisher 10,00 € auf 20,00 €
falsch eingestellt von 10,00 € auf 20,00 € - Neu: Parken auf einem für E‑Fahrzeuge gekennzeichneten Parkplatz jetzt 55,00€
- Parken im eingeschränkten Haltverbot von 15,00 € auf 25,00 €
- Parken im absoluten Haltverbot von 15,00 € auf 25,00 €
- Parken weniger als 15 m zum Haltestellenschild von 10,00 € auf 55,00€
- Parken oder Halten auf dem Bussonderfahrstreifen von 15,00 € auf 55,00 €
- Parken auf dem Gehweg von 20,00 € auf 55,00 €
mit Gefährdung (Fußgänger müssen auf die Fahrbahn ausweichen) von 30,00 € auf 80,00 € zzgl. 1 Punkt