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Klartext.NRW – Die Coro­na-Schutz­ver­ord­nung für Nord­rhein-West­fa­len ist an die Vor­ga­ben des Bun­des­in­fek­ti­ons­schutz­ge­set­zes ange­passt worden. 

Damit wer­den die Schutz­maß­nah­men gegen die Aus­brei­tung des Coro­na­vi­rus erheb­lich redu­ziert. Bestehen blei­ben Mas­ken- und Test­pflich­ten in beson­ders sen­si­blen Berei­chen wie etwa Arzt­pra­xen oder Krankenhäusern.

Hin­weis:
Bei der zum 8. August 2022 in Kraft tre­ten­den Ergän­zung der Coro­na-Schutz­ver­ord­nung han­delt es sich um Rege­lun­gen zum Tes­ten in Schu­len und der Kindertagesbetreuung.

Bußgeldkataloge

Corona-Test- und Quarantäneverordnung Nordrhein-Westfalen

Die Ver­ord­nung umfasst alle Rege­lun­gen in Bezug auf die unter­schied­li­chen ver­füg­ba­ren Test­ver­fah­ren, die unter den Bezeich­nun­gen „Selbst­test“, „Schnell­test“ und „PCR-Test“ bekannt sind. Außer­dem legt sie fest, in wel­chen Fäl­len und wie eine Iso­lie­rung ablau­fen muss.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie hier

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