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Meer­busch (ots) Inzwi­schen gehö­ren die Straf­an­zei­gen wegen Betru­ges durch ver­meint­li­che Inkas­so­un­ter­neh­men fast schon zum All­tags­ge­schäft der Poli­zei und dabei wird nur das soge­nann­te „Hell­feld“ abgebildet. 

Die Anzahl derer, die ent­spre­chen­de Schrei­ben ein­fach igno­rie­ren, ohne Anzei­ge zu erstat­ten, wird ungleich höher sein. Die Masche der Täter funk­tio­niert wie folgt:

  • Betrof­fe­ne erhal­ten ein Schrei­ben, mit der Auf­for­de­rung eine angeb­li­che Geld­schuld zu beglei­chen und hier­für eine Über­wei­sung zu täti­gen. Schrift­lich wird ansons­ten mit Pfän­dung und Zwangs­maß­nah­men gedroht. Zumeist sind die­se For­de­run­gen völ­lig gegen­stands­los oder maß­los überzogen.

Am Don­ners­tag (11.5.) brach­te eine 84-jäh­ri­ge Meer­bu­sche­rin ein sol­ches Schrei­ben zur Anzei­ge. Ange­sichts des­sen infor­miert die Poli­zei über die Masche der Betrü­ger und ver­öf­fent­licht bei­spiel­haft eines die­ser betrü­ge­ri­schen Schrei­ben. Wenn Sie sich nicht bewusst sind, eine kos­ten­pflich­ti­ge (Ser­vice-) Leis­tung in Anspruch genom­men zu haben, geschwei­ge denn aus­ste­hen­de Rech­nun­gen nicht begli­chen zu haben, soll­ten Sie skep­tisch sein und auf kei­nen Fall aus Angst vor Repres­sio­nen überweisen.

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Betrü­ge­ri­sches Inkasso-Schreiben

Oft ver­ra­ten sich die betrü­ge­ri­schen Schrei­ben zudem durch deut­li­che Recht­schreib­feh­ler, die abso­lut unty­pisch in geschäft­li­cher Kor­re­spon­denz sind. Reagie­re Sie nicht auf offen­sicht­lich unhalt­ba­re For­de­run­gen und brin­gen Sie die­se zur Anzei­ge. Wei­te­re hilf­rei­che Tipps bie­tet auch die Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW im Inter­net unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/inkasso

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