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Rhein-Kreis Neuss – Am 2. Janu­ar 2022 bie­tet der Rhein-Kreis Neuss gemein­sam mit den kreis­an­ge­hö­ri­gen Kom­mu­nen, der kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung und den Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen erneut den „Boos­ter-Sonn­tag“ an.

In allen acht Kom­mu­nen gibt es von 10 – 17 Uhr ein Impf­an­ge­bot bei den Erst‑, Zweit- und Auf­fri­schungs­imp­fun­gen mög­lich sind. Eine vor­he­ri­ge Anmel­dung ist nicht erforderlich.

Geimpft wird an fol­gen­den Orten:

  • Neuss:
    Come­ni­us Gesamt­schu­le, Weber­stra­ße 90a, 41464 Neuss
  • Dor­ma­gen:
    Ehe­ma­li­ge Real­schu­le am Sport­park, Max-Reger-Weg 3, 41539 Dormagen
  • Gre­ven­broich:
    Alte Feu­er­wa­che, Schloß­stra­ße 12, 41515 Grevenbroich
  • Meer­busch:
    Sit­zungs­saal im Rat­haus, Dr.-Franz-Schütz-Platz 1, 40667 Meerbusch
  • Kaarst:
    Bür­ger­haus Kaarst, Am Neu­markt 2–4, 41564 Kaarst
  • Kor­schen­broich:
    Rats­saal, Don-Bosco-Stra­ße 6, 41352 Korschenbroich
  • Jüchen:
    Neus­ser Stra­ße 118, 41363 Jüchen
  • Rom­mers­kir­chen:
    Coro­na-Test­zen­trum, Otto-Lili­en­thal-Stra­ße 4, 41569 Rommerskirchen

Der mRNA-Impf­stoff von BioNTech wird nur an Per­so­nen unter 30 Jah­ren ver­impft. Der Impf­stoff von John­son & John­son, bei dem für eine voll­stän­di­ge Immu­ni­sie­rung eine ein­ma­li­ge Imp­fung aus­reicht, ist ab 18 Jah­ren zugelassen.

Eine Boos­ter-Imp­fung ist für alle Per­so­nen emp­foh­len, die min­des­tens 18 Jah­re alt sind und deren zwei­te Imp­fung drei Mona­te oder län­ger zurück­liegt. Eine Imp­fung schon frü­hes­tens vier Wochen nach der zwei­ten Impf­stoff­do­sis ist aus­schließ­lich für immun­de­fi­zi­en­te Per­so­nen mit einer erwart­bar stark ver­min­der­ten Impf­ant­wort zulässig.

Auch Haus- und Fach­ärz­te sowie das Impf­zen­trum des Rhein-Krei­ses Neuss am Hamm­feld­damm in Neuss bie­ten Imp­fun­gen an. Das Impf­zen­trum ist täg­lich von 8 bis 20 Uhr geöff­net – An Sil­ves­ter ist das Impf­zen­trum von 8 bis 14 Uhr geöff­net und am Neu­jahrs­tag von 12 bis 18 Uhr. Nur für Imp­fun­gen von 5–11 jäh­ri­gen ist es hier not­wen­dig, vor­ab einen Ter­min unter http://imp.gotzg.de/ zu ver­ein­ba­ren. Vor­aus­sicht­lich bis Ende Janu­ar wer­den im Impf­zen­trum Erst‑, Zweit- und Dritt­imp­fun­gen angeboten.

Impf­wil­li­ge müs­sen ledig­lich ihren Licht­bild­aus­weis mit­brin­gen. Zudem soll mög­lichst der aus­ge­füll­te Ana­mne­se- und Ein­wil­li­gungs­bo­gen für einen mRNA-Impf­stoff (BioNTech/Moderna) oder einen Vek­tor-Impf­stoff (John­son & John­son) und – ins­be­son­de­re bei Auf­frisch­imp­fun­gen – ein Impf­aus­weis vor­ge­legt werden.

Für die Boos­ter-Imp­fun­gen ist ledig­lich der Ein­wil­li­gungs­bo­gen erfor­der­lich. Die Unter­la­gen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung ver­füg­bar, kön­nen aber auch vor Ort aus­ge­füllt wer­den. Wei­ter­hin ist bei Kin­dern und Jugend­li­chen im Alter von zwölf bis 15 Jah­ren die Ein­wil­li­gung eines Sor­ge­be­rech­tig­ten nötig.

Auf der Home­page des Krei­ses fin­det sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine stän­dig aktua­li­sier­te Über­sicht über alle mobi­len Impfangebote.

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