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Klartext.NRWDie Lan­des­re­gie­rung hat die Coro­naschutz­ver­ord­nung den aktu­el­len Ent­wick­lun­gen des Infek­ti­ons- und Pan­de­mie­ge­sche­hens in NRW, mit Wir­kung zum Diens­tag, dem 28.12.2021, ange­passt und bis zum 12. Janu­ar 2022 verlängert. 

Corona-Test- und Quarantäneverordnung

Die Ver­ord­nung umfasst alle Rege­lun­gen in Bezug auf die unter­schied­li­chen ver­füg­ba­ren Test­ver­fah­ren, die unter den Bezeich­nun­gen „Selbst­test“, „Schnell­test“ und „PCR-Test“ bekannt sind. Außer­dem legt sie fest, in wel­chen Fäl­len und wie eine Qua­ran­tä­ne ablau­fen muss.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie hier

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