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Meer­busch – In den Bür­ger­bü­ros der Stadt­ver­wal­tung gehen der­zeit ver­mehrt Anfra­gen von Bür­ge­rin­nen und Bür­gern ein, die ihren alten Papier-Füh­rer­schein umtau­schen möchten.

„Das kann aber nach wie vor nur beim Stra­ßen­ver­kehrs­amt des Rhein-Krei­ses Neuss erle­digt wer­den. Bei uns ist das nicht mög­lich“, stellt der für die Bür­ger­bü­ros zustän­di­ge Abtei­lungs­lei­ter Hol­ger Reith klar.

Hin­ter­grund: Wer noch einen alten Papier­füh­rer­schein hat oder einen Kar­ten­füh­rer­schein, der vor dem 19. Janu­ar 2013 aus­ge­stellt wur­de, muss die­sen durch die neue EU-Kar­ten­fahr­erlaub­nis erset­zen las­sen. Grund für die Anord­nung des Umtau­sches durch die EU ist der Wunsch nach einem ein­heit­li­chen fäl­schungs­si­che­ren Fahr­erlaub­nis­do­ku­ment ab 2033 und einer Erfas­sung aller Fahr­erlaub­nis­se in einer Daten­bank, um Miss­brauch zu verhindern.

Das Stra­ßen­ver­kehrs­amt hat auf der Inter­net­sei­te des Rhein-Krei­ses Neuss ein umfang­rei­ches Online-Ange­bot dazu bereit gestellt. Das Ange­bot rich­tet sich aller­dings vor­erst nur an die Geburts­jahr­gän­ge 1953 bis 1958, die noch im Besitz eines Papier­füh­rer­scheins sind.

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