Web Analytics

Gre­ven­broich – Seit dem 24.11.2021 gilt die 3G-Regel am Arbeits­platz. Die­se gilt für alle Mit­ar­bei­ter der Gre­ven­broi­cher Stadt­ver­wal­tung und für alle, die die Gebäu­de der Gre­ven­broi­cher Stadt­ver­wal­tung betre­ten möchten. 

Unter ande­rem zäh­len hier­zu das Bür­ger­bü­ro und Rat­haus sowie die Stadt­bü­che­rei. Zutritt erhal­ten nur noch die­je­ni­gen, die geimpft oder gene­sen sind oder einen nega­ti­ven Coro­na-Test vor­wei­sen kön­nen. Der Nach­weis eines nega­ti­ven Coro­na-Tests darf nicht älter als 24 Stun­den sein. Ein gül­ti­ges Aus­weis­do­ku­ment ist beim Besuch städ­ti­scher Ein­rich­tun­gen mitzuführen.

Die Ein­hal­tung der 3G-Regel wird in den Ein­gangs­be­rei­chen des Rat­hau­ses durch die Secu­ri­ty kon­trol­liert. Ver­stö­ße gegen die 3G-Rege­lung und die Kon­troll­pflicht kön­nen mit einer Geld­bu­ße bis zu 25.000 Euro geahn­det werden.

blank

Die 2G-Regel, das heißt geimpft oder gene­sen, gilt ab sofort in Muse­en, Aus­stel­lun­gen, Gedenk­stät­ten und sons­ti­gen Kul­tur­stät­ten. Zudem gilt die 2G-Regel bei Ver­an­stal­tun­gen, Aus­stel­lun­gen, Kon­zer­ten, in Thea­tern und Kantinen.

Nach wie vor besteht in städ­ti­schen Gebäu­den die Mas­ken­pflicht. In Bil­dungs- und Kul­tur­ein­rich­tun­gen kann auf eine Mas­ke ver­zich­tet wer­den, wenn der Abstand von 1,5 Metern gewahrt wird oder ein fes­ter Sitz­platz vor­han­den ist oder alle Per­so­nen immu­ni­siert und getes­tet sind.

(168 Ansich­ten gesamt, 1 Leser heute)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

'; } ?> 'div', 1 => 'span', 2 => 'b', 3 => 'i', 4 => 'font', 5 => 'strong',); $antiblock_html_element = $antiblock_html_elements[array_rand($antiblock_html_elements)]; ?>
<>Please enable / Bitte aktiviere JavaScript!
Veuillez activer / Por favor activa el Javascript!">[ ? ]>

Sie können den Inhalt dieser Seite nicht kopieren.