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Dor­ma­gen – Mit der neu­en Coro­naschutz­ver­ord­nung des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len, die am 24. Novem­ber in Kraft getre­ten ist, gehen wei­te­re weit­rei­chen­de Ände­run­gen einher.

Für den Zutritt zu Ver­samm­lun­gen in Innen­räu­men, Ver­an­stal­tun­gen der schu­li­schen, hoch­schu­li­schen, beruf­li­chen oder berufs­be­zo­ge­nen Bil­dung, Kon­gres­sen und Sit­zun­gen kom­mu­na­ler Gre­mi­en müs­sen Per­so­nen künf­tig geimpft, gene­sen oder getes­tet sein (3G-Rege­lung).

Dies gilt eben­so für Beer­di­gun­gen, Fri­seur­be­su­che und nicht-tou­ris­ti­sche Über­nach­tun­gen. Glei­ches gilt in Bus­sen und Bah­nen. Bei stan­des­amt­li­chen Trau­un­gen benö­ti­gen nicht geimpf­te Per­so­nen in Dor­ma­gen einen gül­ti­gen PCR-Test. Geimpf­te und gene­se­ne Per­so­nen, die an Trau­un­gen teil­neh­men, müs­sen außer­dem einen nega­ti­ven Anti­gen-Schnell­test (max. 24 Std. alt) vorlegen.

Für den gesam­ten Frei­zeit­be­reich gilt die 2G-Regel. Dies bedeu­tet, dass aus­schließ­lich Gene­se­ne und Geimpf­te Muse­en, Aus­stel­lun­gen, Kon­zer­te, Thea­ter, Kinos, Tier­parks, Restau­rants, Schwimm­bä­der und Weih­nachts­märk­te / Volks­fes­te besu­chen dür­fen. Somit sind auch der Besuch des Stadt­bads „Sam­mys“, des Kul­tur­hau­ses sowie des Tan­nen­buschs nur noch für geimpf­te und gene­se­ne Bür­ge­rin­nen und Bür­ger möglich.

Ange­bo­te der Musik­schu­le unter­lie­gen eben­falls der 2G-Regel. Die Prä­sen­z­an­ge­bo­te der VHS in Dor­ma­gen und die Nut­zung der Stadt­bi­blio­thek sind eben­falls nur unter Beach­tung der 2G-Regel mög­lich. Davon aus­ge­nom­men sind beruf­li­che oder berufs­be­zo­ge­ne Bil­dungs­an­ge­bo­te der VHS sowie die kon­takt­lo­se Aus­lei­he von Medi­en in der Stadtbibliothek.

Auch der Sport­be­reich ist von der 2G-Rege­lung betrof­fen. Dies gilt für die gemein­sa­me Sport­aus­übung (Wett­kampf und Trai­ning) auf, in und außer­halb von Sport­stät­ten sowie für den Besuch von Sportveranstaltungen.

Wei­ter­hin sind tou­ris­ti­sche Über­nach­tun­gen und die Inan­spruch­nah­me kör­per­na­he Dienst­leis­tun­gen mit Aus­nah­me medi­zi­ni­scher oder pfle­ge­ri­scher Dienst­leis­tun­gen oder Fri­seur-Besu­che fort­an nur noch gene­se­nen und geimpf­ten Per­so­nen vorbehalten.

Auch auf dem Dor­ma­ge­ner „Weih­nachts­treff“, der am Frei­tag, 26. Novem­ber, öff­net, gilt die 2G-Rege­lung. Die Ein­hal­tung der Regel wird stich­pro­ben­haft kon­trol­liert. Zur Kon­trol­le der Impf­zer­ti­fi­ka­te wird die Cov­Pas­sCheck-App ein­ge­setzt. Eine Umzäu­nung des Weih­nachts­treffs ist nicht vor­ge­se­hen. Es wird emp­foh­len, eine medi­zi­ni­sche Mas­ke zu tra­gen. Das Pas­sie­ren der Köl­ner Stra­ße ist auch für nicht geimpf­te Per­so­nen jeder­zeit möglich.

Wich­tig: Kin­der bis ein­schließ­lich 15 Jah­re sind von der 2G-Rege­lung in allen Berei­chen ausgenommen.

Zusätz­lich ver­schärft sind die Rege­lun­gen bei Kar­ne­vals­ver­an­stal­tun­gen oder ver­gleich­ba­ren Brauch­tums­ver­an­stal­tun­gen, in Clubs, Dis­ko­the­ken, bei Tanz­ver­an­stal­tun­gen, ein­schließ­lich pri­va­ter Fei­ern mit Tanz (z.B. Hoch­zeits­fei­ern oder Geburts­tags­fei­ern) sowie in Bor­del­len und ähn­li­chen Ein­rich­tun­gen. Geimpf­te und Gene­se­ne benö­ti­gen für den Zutritt zusätz­lich einen nega­ti­ven Anti­gen-Schnell­test (max. 24 Std. alt) oder gül­ti­gen PCR-Test. Per­so­nen, die nicht geimpft sind, haben kei­nen Zutritt.

Der Nach­weis über eine Gene­sung, voll­stän­di­ge Imp­fung oder Tes­tung ist nur in Ver­bin­dung eines gül­ti­gen Licht­bild­aus­wei­ses gültig.

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