Kaarst, Jüchen, Neuss (ots) In den letzten Tagen wurden bei der Polizei im Rhein-Kreis Neuss mehrere Betrugsstraftaten im Zusammenhang mit dem Internet angezeigt.
Ein angeblicher Microsoft-Mitarbeiter führte im Dezember 2019 einen vermeintlichen Support am Computer eines Seniors aus Kaarst durch und verlangte für den Service 1.000 Euro. Den Betrag sollte der Computerbesitzer mit Guthabenkarten bezahlen. Diese Zahlungskarten können im Einzelhandel erworben werden und beinhalten ein vorausbezahltes Guthaben zur Nutzung von Dienstleistungen.
In den folgenden Monaten forderte der Servicemitarbeiter weitere Gutscheincodes und gab an, das Geld für den Senior sicher anlegen zu wollen. Da die Erklärungen für den Kaarster plausibel klangen, übermittelte er Codes von Guthabenkarten im Wert von insgesamt circa 60.000 Euro. Im Oktober 2021 wurde der Mann misstrauisch und wollte keine weiteren Codes senden. Vermutlich um ihn in Sicherheit zu wiegen, wurden dem Senior 2.000 Euro überwiesen.
Daraufhin fühlte sich der Kaarster wieder sicher und gab weitere Codes heraus. Erst bei einer weiteren Überweisung in Höhe von 1.000 Euro an den Senior Anfang November flog der Schwindel auf. Eine Bank hatte den Betrag mit dem Hinweis, dass es sich vermutlich um einen Betrug handele, zurück überwiesen und der Senior erstattete Anzeige.
Ein Mann aus Jüchen surfte am Mittwoch (03.11.) im Internet, als plötzlich sein Bildschirm gesperrt wurde. Vermutlich hatte sich Schadsoftware auf seinem Computer installiert. Der Mann sollte zur Entsperrung eine Telefonnummer anrufen und wurde von seinem Gesprächspartner dazu veranlasst, nacheinander mehrere Überweisungen in Höhe eines insgesamt mittleren vierstelligen Betrags zu tätigen.
Bereits Ende September (27.09.) erhielt ein Neusser die Nachricht, dass der Zugang zu seiner Spieleplattform gesperrt werden sollte. Um sein Spielinventar im Wert von circa 10.000 Euro zu retten, solle er es an einen anderen Nutzer übertragen. Bei der geplanten Übertragung auf den Account seines Bruders, soll eine Manipulation stattgefunden haben, sodass das Inventar an einen unbekannten Dritten übertragen wurde.