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Rhein-Kreis Neuss (ots) Inzwi­schen gehö­ren die Straf­an­zei­gen wegen Betru­ges durch ver­meint­li­che Inkas­so­un­ter­neh­men zum All­tags­ge­schäft der Poli­zei und dabei wird nur das soge­nann­te „Hell­feld“ abgebildet. 

Die Anzahl derer, die ent­spre­chen­de Schrei­ben ein­fach igno­rie­ren, ohne Anzei­ge zu erstat­ten, wird ungleich höher sein. Die Masche der Täter funk­tio­niert wie folgt:

Betrof­fe­ne erhal­ten ein Schrei­ben, mit der Auf­for­de­rung eine angeb­li­che Geld­schuld zu beglei­chen und hier­für zum Bei­spiel ein SEPA-Last­schrift­man­dat zu ertei­len. Schrift­lich wird ansons­ten mit Pfän­dung und Zwangs­maß­nah­men gedroht. Zumeist sind die­se For­de­run­gen völ­lig gegen­stands­los oder maß­los überzogen.

Die Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW berich­tet aktu­ell wie folgt zu kon­kret bekannt gewor­de­nen Sach­ver­hal­ten: „Der­zeit errei­chen die Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW zahl­rei­che Beschwer­den über das ver­meint­li­che Inkas­so­un­ter­neh­men „PRO COLLECT AG“ mit Sitz in Köln, das einen Betrag in Höhe von 272 Euro für ein angeb­li­ches Glücks­spiel-Abo ein­for­dert“ (Pres­se­mel­dung vom 03.11.2021).

Allei­ne am Mitt­woch (03.11.) regis­trier­te die Poli­zei im Rhein-Kreis Neuss fünf Anzei­gen, die auf ent­spre­chen­de Schrei­ben zurück­zu­füh­ren sind.

(222 Ansich­ten gesamt, 1 Leser heute)

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