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Kaarst (ots) Wie am 16.10.2021 berich­tet, wur­de der Lösch­zug Bütt­gen gegen 11:25 Uhr zu einem Brand­er­eig­nis auf dem Rat­haus­platz Bütt­gen im Stadt­teil Bütt­gen alar­miert. Schon auf der Anfahrt konn­te eine star­ke Rauch­ent­wick­lung ver­nom­men werden. 

Dar­auf­hin wur­de der Lösch­zug Kaarst nach­alar­miert. Im Erd­ge­schoss eines Wohn- und Geschäfts­hau­ses brann­te es im Küchen­be­reich eines Schnell­re­stau­rants. Wäh­rend im Erd­ge­schoss die Brand­be­kämp­fung durch­ge­führt wur­de, kon­trol­lier­ten zwei wei­te­re Trupps unter Atem­schutz (PA) die Wohn­ein­hei­ten ober­halb des Restau­rants nach even­tu­ell ver­miss­ten Per­so­nen. Zum Glück ohne Feststellung.

Im Anschluss wur­den die Wohn­ein­hei­ten durch quer­lüf­ten ent­raucht. Über die ein­ge­setz­te Dreh­lei­ter (DLK) wur­de ein Trupp unter PA und mit einer Wär­me­bild­ka­me­ra beauf­tragt, die Lüf­tungs­lei­tung auf dem Flach­dach und die seit­li­che Fas­sa­de zu kon­trol­lie­ren. Hier­durch konn­te eine wei­te­re Brand­aus­brei­tung ver­hin­dert werden.

Drei betrof­fe­ne Per­so­nen wur­den vom Ret­tungs­dienst gesich­tet. Hier­von wur­de eine Per­son als ver­letzt ein­ge­stuft und in ein nahe­ge­le­ge­nes Kran­ken­haus transportiert.

Die star­ke Rauch­ent­wick­lung brei­te­te sich auch in angren­zen­den und benach­bar­ten Gebäu­den (KIOSK, Rei­ni­gung, Markt­stand) aus, sodass der Bereit­schafts­dienst des Gesund­heits­amts infor­miert wur­de und vor Ort war. Es wur­de durch die Behör­de ange­ord­net, das unver­pack­te Lebens­mit­tel zu ent­sor­gen sind. Eine mög­li­che Beauf­schla­gung von Brand­rauch konn­te nicht aus­ge­schlos­sen werden.

Nach dem Ein­satz wur­den die Fens­ter­öff­nun­gen des Gebäu­des durch ein orts­an­säs­si­ges Unter­neh­men gesichert.

Der Ein­satz war für die 40 Ein­satz­kräf­te der Feu­er­wehr, den zwei Ret­tungs­wa­gen sowie die Poli­zei gegen 15:30 Uhr been­det. Wei­ter­hin mach­te sich der Kreis­brand­meis­ter, Nor­bert Lan­ge, auf­grund der Lage­mel­dung ein per­sön­li­ches Bild von der Einsatzstelle.

Zur Ursa­che und Scha­dens­hö­he kön­nen kei­ne Anga­ben gemacht werden.

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