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Klartext.NRW – Bonn / Dor­ma­gen / Essen / Els­dorf / Ker­pen / Köln / (ots) Unter Feder­füh­rung der Staats­an­walt­schaft Köln ermit­telt das Zoll­fahn­dungs­amt Essen seit Som­mer 2021 gegen eine sie­ben­köp­fi­ge Täter­grup­pie­rung wegen des Ver­dachts des Han­del­trei­bens mit Betäu­bungs­mit­teln und Schusswaffen. 

Auf die Spur der Tat­ver­däch­ti­gen führ­te die Ermitt­ler die Aus­wer­tung kryp­tier­ter Mobil­funk­ge­rä­te, soge­nann­te Kryp­to­chats. Die Beschul­dig­ten im Alter von 22 bis 31 Jah­ren sol­len sich Betäu­bungs­mit­tel – pro Lie­fe­rung jeweils bis zu einem drei­stel­li­gen Kilo­gramm­be­reich – aus dem euro­päi­schen Aus­land lie­fern las­sen und die­se dann im Groß­raum Köln wei­ter­ver­kauft haben.

Am 20. Janu­ar 2022 konn­ten die Esse­ner Zoll­fahn­der einen Lkw bei der Anlie­fe­rung von Betäu­bungs­mit­teln an einer Hal­le in Ker­pen beob­ach­ten und zugrei­fen. Im dop­pel­ten Boden des Lkw waren 130 Kilo­gramm Mari­hua­na ver­steckt. Im Fah­rer­haus fan­den die Zoll­fahn­der noch ein­mal 20 Kilo­gramm Haschisch.

Ein 31-jäh­ri­ger Haupt­be­schul­dig­ter aus Els­dorf, ein 22-jäh­ri­ger Bon­ner und der 50-jäh­ri­ge Lkw-Fah­rer wur­den fest­ge­nom­men. Bei den sich anschlie­ßen­den Woh­nungs­durch­su­chun­gen in Els­dorf und Bonn wur­den elek­tro­ni­sche Beweis­mit­tel und Muni­ti­on sicher­ge­stellt. Die Aus­wer­tung der Spu­ren ergab den Hin­weis auf eine bis­her unbe­kann­te „Bun­ker­woh­nung“ in Bonn. Die Esse­ner Zoll­fahn­der durch­such­ten am 21. Janu­ar 2022 mit Durch­su­chungs­be­schluss des Amts­ge­richts Köln die „Bun­ker­woh­nung“ und konn­ten zahl­rei­che Beweis­mit­tel, dar­un­ter ca. 220 Gramm Mari­hua­na, einen Revol­ver, 130 Stück Muni­ti­on, ein Nun­cha­ku und diver­se Mobil­te­le­fon sicher­stel­len. Gegen die drei Fest­ge­nom­me­nen wur­de durch den zustän­di­gen Rich­ter beim Amts­ge­richt Köln die Unter­su­chungs­haft angeordnet.

Am 27. Janu­ar voll­streck­ten die Kräf­te des Zoll­fahn­dungs­am­tes Essen in einer kon­zer­tier­ten Akti­on wei­te­re Beschlüs­se des Amts­ge­richts Köln, sowie einen Haft­be­fehl, gegen wei­te­re Beschul­dig­te der Täter­grup­pie­rung in Köln, Dor­ma­gen und Els­dorf. Bei den neun Durch­su­chun­gen wur­den umfang­rei­che Beweis­mit­tel, dar­un­ter über 170.000 Euro Bar­geld und fünf Luxus­uh­ren sichergestellt.

Die Ermitt­lungs­be­hör­den prü­fen, ob auch noch Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen des Ver­dachts der Geld­wä­sche ein­ge­lei­tet wer­den. Für den fest­ge­nom­me­nen zwei­ten 29-jäh­ri­gen Haupt­be­schul­dig­ten aus Köln wur­de noch nach­mit­tags die Unter­su­chungs­haft durch das Amts­ge­richt Köln angeordnet.

Unter­stützt wur­den die Ein­satz­kräf­te des Zoll­fahn­dungs­am­tes Essen durch die Bun­des­po­li­zei, die Haupt­zoll­äm­ter Köln, Frank­furt am Main, sowie die Poli­zei­prä­si­di­en Duis­burg, Düs­sel­dorf und die Poli­zei des Rhein-Erft-Kreises.

Der Stra­ßen­ver­kaufs­wert der sicher­ge­stell­ten Betäu­bungs­mit­tel beläuft sich auf über 1,4 Mil­lio­nen Euro. Die wei­te­ren Ermitt­lun­gen im Auf­trag der Staats­an­walt­schaft Köln dau­ern an.

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