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Kaarst – Für den Bür­ger­ent­scheid am 6. März 2022 sowie für die zwei Mona­te spä­te­re Land­tags­wahl am 15. Mai 2022 sucht die Stadt noch Wahlhelfer.

Zum Bür­ger­ent­scheid wer­den 22 Urnen­wahl­lo­ka­le und 7 Brief­wahl­lo­ka­le ein­ge­rich­tet. Der Wahl­vor­stand besteht jeweils aus 6 Per­so­nen, die im Sin­ne des Kom­mu­nal­wahl­ge­set­zes wahl­be­rech­tigt sein müs­sen. Damit wer­den in der Stadt Kaarst 174 Wahl­hel­fer ab 16 Jah­ren benötigt.

Für die Land­tags­wahl am 15. Mai 2022 rich­tet die Stadt 22 Urnen­wahl­lo­ka­le und 11 Brief­wahl­lo­ka­le ein. Der Wahl­vor­stand besteht hier aus 8 Per­so­nen, die im Sin­ne des Lan­des­wahl­ge­setz wahl­be­rech­tigt sein müs­sen. Ins­ge­samt wer­den für die Land­tags­wahl 264 Wahl­hel­fer ab 18 Jah­ren benötigt.

Alle Wahlhelfer/innen erhal­ten ein Erfri­schungs­geld in Höhe von 35 Euro. Inter­es­sier­te mel­den sich bei der Stadt­ver­wal­tung, Bereich 32, Tele­fon: 02131 987–234 oder per Mail: silke.willemsen@kaarst.de.

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