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Rhein-Kreis Neuss – Was ist eine ange­mes­se­ne Mie­te? Die­se Fra­ge ist für Hartz IV-Emp­fän­ger oder im Rah­men der Grund­si­che­rung im Alter von Bedeu­tung für die Über­nah­me der Miet­kos­ten durch das Job-Cen­ter oder die Sozialämter. 

Ver­bind­li­che Ant­wor­ten dar­auf gibt der vom Rhein-Kreis Neuss als Trä­ger der Sozi­al­hil­fe 2011 erst­mals vor­ge­leg­te „grund­si­che­rungs­re­le­van­te Miet­spie­gel“. Nach­dem vom Kreis wie­der eine kom­plett neue Ana­ly­se der Situa­ti­on am Woh­nungs­markt in Auf­trag gege­ben wor­den war, hat der Kreis­tag im Dezem­ber einen neu­en Miet­spie­gel mit ange­pass­ten Miet­ober­gren­zen ver­ab­schie­det, der ab Febru­ar gel­ten wird.

Neu ist beim grund­si­che­rungs­re­le­van­ten Miet­spie­gel die Erhe­bungs­grund­la­ge: „Die aktua­li­sier­te Auf­la­ge beruht aus­schließ­lich auf Ange­bots­mie­ten. Mit der neu­en Metho­de grei­fen wir die aktu­el­le Recht­spre­chung auf, was zur Fol­ge haben wird, dass die Miet­ober­gren­zen eben­so anstei­gen wer­den wie die Sozi­al­leis­tun­gen des Krei­ses“, erläu­tert Kreis­di­rek­tor und Kreis­so­zi­al­de­zer­nent Dirk Brüg­ge. Der erwar­te­te Mehr­auf­wand soll bei 1,2 Mil­lio­nen Euro für die Kos­ten der Unter­kunft und Hei­zung lie­gen. Die Bun­des­be­tei­li­gung liegt der­zeit bei 62,8 Prozent.

Wie Brüg­ge betont, sei­en im Rhein-Kreis Neuss vor allem aber auch ver­stärk­te Anstren­gun­gen zur Schaf­fung von neu­em Wohn­raum erfor­der­lich – beson­ders im güns­ti­gen und mitt­le­ren Preis­seg­ment. Hier­zu soll die Ser­vice- und Koor­di­nie­rungs­ge­sell­schaft für preis­güns­ti­gen und bezahl­ba­ren Wohn­raum im Rhein-Kreis Neuss einen Bei­trag leis­ten, die in die­sen Tagen an den Start geht.

Mit der Erhe­bung der aktu­el­len Daten zum grund­si­che­rungs­re­le­van­ten Miet­spie­gel hat der Rhein-Kreis Neuss erst­ma­lig das Unter­neh­men empi­ri­ca ag aus Bonn beauf­tragt. Als Daten­grund­la­ge dien­ten anders als bis­her aus­schließ­lich Mie­ten auf dem Woh­nungs­markt ver­füg­ba­rer Woh­nun­gen. Aus­ge­wer­tet wur­den über 11 600 sol­cher Ange­bots­mie­ten für die Jah­re 2019 und 2020, davon rund 1 200 von Wohnungsunternehmen.

Dabei wur­de das Kreis­ge­biet in sechs Ver­gleichs­räu­me ein­ge­teilt: Meer­busch, Neuss, Kaarst, Dor­ma­gen, Grevenbroich/Rommerskirchen und Korschenbroich/Jüchen. Für einen Zwei-Per­so­nen-Haus­halt zum Bei­spiel reicht die Span­ne der Neu­fest­set­zun­gen von maxi­mal 689 Euro Brut­to­kalt­mie­te in Meer­busch bis 569 Euro in Grevenbroich/Rommerskirchen.

Ein Novum bei der Neu­auf­la­ge des grund­si­che­rungs­re­le­van­ten Miet­spie­gels ist auch die Mög­lich­keit, den unan­ge­mes­se­nen Teil einer Brut­to­kalt­mie­te durch nied­ri­ge Heiz­kos­ten zu kom­pen­sie­ren. So kann bei auf­fal­lend nied­ri­gen Heiz­kos­ten ein Kli­ma­bo­nus gewährt wer­den. Das heißt, dass hier im Ein­zel­fall auch Brut­to­kalt­mie­ten, die die Ange­mes­sen­heits­gren­ze über­schrei­ten, den­noch akzep­tiert wer­den kön­nen und so beson­ders umwelt­freund­li­che Immo­bi­li­en geför­dert wer­den. Mit die­sem Kon­zept wird auch dem Kli­ma­schutz und der Nach­hal­tig­keit Rech­nung getragen.

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