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Klartext.NRW – Minis­te­ri­um für Schu­le und Bil­dung des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len (MSB NRW) – Um auch einen siche­ren Schul­start im neu­en Jahr zu ermög­li­chen, wer­den am Mon­tag, dem 10. Janu­ar 2022, alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler eine Pool- und Ein­zel­pro­be im Rah­men der PCR-Lol­li-Tes­tung abgeben.

Danach wird ab dem nach­fol­gen­den Mitt­woch der bekann­te und im Bil­dungs­por­tal (https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests) hin­ter­leg­te Test­rhyth­mus fort­ge­setzt. Damit haben wir bereits in der ers­ten Woche nach den Herbst­fe­ri­en gute Erfah­run­gen gemacht. Wir bit­ten Sie an die­ser Stel­le jedoch um Ver­ständ­nis, dass das erhöh­te Test­auf­kom­men bei den Labo­ren, zu Ver­zö­ge­run­gen in der Pool- und Ein­zel­test­ergeb­nis­über­mitt­lung füh­ren kann.

Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die in einem posi­ti­ven Pool waren und deren Ergeb­nis des Ein­zel­tests noch nicht vor­liegt, ver­blei­ben am Diens­tag, 11. Janu­ar 2022, in der soge­nann­ten häus­li­chen Iso­la­ti­on bis der Befund des Ein­zel­tests vorliegt.

Befund­über­mitt­lung zum Start des opti­mier­ten Lolli-Testverfahrens
Zum Start am 10. Janu­ar 2022 ist eine kur­ze Anlauf­pha­se geplant, in der die schu­li­schen Ansprech­part­ne­rin­nen und Ansprech­part­ner im Fal­le von noch unvoll­stän­di­gen Kon­takt­da­ten der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten die Befund­über­mitt­lung über­brü­cken sol­len. Wenn die Daten­grund­la­ge der Schu­le dann voll­stän­dig ist, wird die Befund­über­mitt­lung im opti­mier­ten Lol­li-Test­ver­fah­ren direkt über die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten lau­fen. Dies bedeu­tet kon­kret, dass die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten für die Annah­me der Befun­de ihrer Kin­der ver­ant­wort­lich sind.

Neben den Eltern wer­den Sie als schu­li­sche Ansprech­per­so­nen über die Pool­test­ergeb­nis­se sowie nach posi­ti­vem Pool­test über die Ein­zel­test­ergeb­nis­se im Rah­men der Poo­l­auf­lö­sung durch die Labo­re infor­miert. Somit steht den Schu­len ins­be­son­de­re durch die von den Labo­ren über­mit­tel­te Auf­stel­lung der Ein­zel­test­ergeb­nis­se ein geeig­ne­tes Mit­tel zur Ver­fü­gung, die Ein­hal­tung der 3G-Regeln an Schu­len sowie die Teil­nah­me aus­schließ­lich nega­tiv getes­te­ter Schü­le­rin­nen und Schü­ler am Prä­senz­un­ter­richt sicherzustellen.

Trans­port­fahr­ten am 11., 14. und 21. Janu­ar 2022
An die­sen drei Tagen fin­den in den Schu­len kei­ne PCR-Tes­tun­gen statt. Die bis­he­ri­ge Pla­nung sah trotz­dem Trans­port­fahr­ten vor, um bei Stö­run­gen in die­ser Umstel­lungs­pha­se auf ein Ver­fah­ren mit Rück­stell­pro­be eine Trans­port­mög­lich­keit für die Schu­len vorzuhalten.

Zur Ver­mei­dung unnö­ti­ger Fahr­ten bit­te ich aber wie folgt zu verfahren:
Bit­te infor­mie­ren Sie Ihren Fahr­dienst jeweils am Vor­tag über den Bedarf für eine Fahrt am Fol­ge­tag, d.h. am Mon­tag, den 10. Janu­ar 2022 den Bedarf für eine Fahrt am Diens­tag, den 11. Janu­ar und am Don­ners­tag, den 13. bzw. 20. Janu­ar 2022 jeweils den Bedarf für eine Fahrt am fol­gen­den Freitag.

Für die Kom­mu­ni­ka­ti­on an die Eltern ist – wie bis­lang üblich in ver­schie­de­nen Spra­chen über­setzt – ein Eltern­brief im Bil­dungs­por­tal (https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests) abrufbar.

(Aus­zug Schul­Mail des MSB NRW, 16.12.2021)

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