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Kor­schen­broich – Ab dem 28. Dezem­ber gel­ten wie­der ver­schärf­te Coro­naschutz­be­stim­mun­gen. In Kor­schen­broich betref­fen sie unter ande­rem die Nut­zung des Hallenbades.

Die bis Weih­nach­ten gel­ten­de 2G-Regel wur­de auf 2G+ erhöht. Dies bedeu­tet, dass Bade­gäs­te nicht nur nach­wei­sen, dass sie geimpft oder gene­sen sind. Zusätz­lich müs­sen sie ein beschei­nig­tes nega­ti­ves Ergeb­nis eines höchs­tens 24 Stun­den zurück­lie­gen­den Anti­gen-Schnell­tests oder eines höchs­tens 48 Stun­den zurück­lie­gen­den PCR-Tests vor­le­gen, wenn sie das Schwimm­bad benut­zen möchten.

Die Regel 2G+ in Innen­räu­men ist auch von den Sport­ver­ei­nen und Betrei­bern von Fit­ness-Stu­di­os anzu­wen­den. Auch die Mas­ken­pflicht am Arbeits­platz wur­de wie­der verschärft.

Im Detail sind die neu­en Rege­lun­gen nach­zu­le­sen auf den Sei­ten der Lan­des­re­gie­rung unter http://www.land.nrw/corona

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