Korschenbroich – Ab dem 28. Dezember gelten wieder verschärfte Coronaschutzbestimmungen. In Korschenbroich betreffen sie unter anderem die Nutzung des Hallenbades.
Die bis Weihnachten geltende 2G-Regel wurde auf 2G+ erhöht. Dies bedeutet, dass Badegäste nicht nur nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Zusätzlich müssen sie ein bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests vorlegen, wenn sie das Schwimmbad benutzen möchten.
Die Regel 2G+ in Innenräumen ist auch von den Sportvereinen und Betreibern von Fitness-Studios anzuwenden. Auch die Maskenpflicht am Arbeitsplatz wurde wieder verschärft.
Im Detail sind die neuen Regelungen nachzulesen auf den Seiten der Landesregierung unter http://www.land.nrw/corona