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Rhein-Kreis Neuss – Das Land Nord­rhein-West­fa­len hat in sei­nem heu­ti­gen Impf­erlass mit­ge­teilt, dass im Rah­men der Impf­an­ge­bo­te der Krei­se und kreis­frei­en Städ­te Auf­fri­schungs­imp­fun­gen für Per­so­nen ange­bo­ten wer­den kön­nen, bei denen die Grund­im­mu­ni­sie­rung min­des­tens drei Mona­te zurückliegt. 

Die koor­di­nie­ren­de Impf­ein­heit des Rhein-Krei­ses Neuss setzt dies ab sofort im Impf­zen­trum und bei allen mobi­len Impf­an­ge­bo­ten um.

Eine Imp­fung schon frü­hes­tens vier Wochen nach der zwei­ten Impf­stoff­do­sis ist wei­ter­hin aus­schließ­lich für immun­de­fi­zi­en­te Per­so­nen mit einer erwart­bar stark ver­min­der­ten Impf­ant­wort zulässig.

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