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Rhein-Kreis Neuss – Das Impf­zen­trum in der Turn­hal­le des Berufs­kol­legs für Tech­nik und Infor­ma­tik (BTI) am Neus­ser Hamm­feld­damm impft in die­ser Woche mon­tags bis don­ners­tags von 8 bis 20 Uhr. 

An Hei­lig­abend und Sil­ves­ter ist das Impf­zen­trum von 8 bis 14 Uhr geöff­net. Auch am 2. Weih­nachts­tag ist das Impf­zen­trum von 12 bis 18 Uhr geöff­net. Am 1. Weih­nachts­tag und am Neu­jahrs­tag bleibt das Impf­zen­trum geschlossen.

Eine vor­he­ri­ge Anmel­dung ist für alle ab 12 Jah­ren nicht erfor­der­lich. Für Imp­fun­gen von 5–11 jäh­ri­gen ist es not­wen­dig vor­ab einen Ter­min unter http://imp.gotzg.de/ zu ver­ein­ba­ren. Vor­aus­sicht­lich bis Ende Janu­ar wer­den dort Erst‑, Zweit- und Dritt­imp­fun­gen angeboten.

Das wie­der eröff­ne­te Impf­zen­trum mit zehn Impf­stra­ßen am Hamm­feld­damm wird vom Rhein-Kreis Neuss, der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung und den Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen DRK, Mal­te­ser und Johan­ni­ter betrie­ben. Geimpft wird in der Regel mit dem mRNA-Impf­stoff des Her­stel­lers Moder­na und – nach Ver­füg­bar­keit – BioNTech sowie dem nur für Per­so­nen ab 18 Jah­ren zuge­las­se­nen Vak­zin von John­son & Johnson.

Impf­be­rech­tigt sind alle Ein­woh­ner Nord­rhein-West­fa­lens ab 12 Jah­ren. Eine ein­ma­li­ge Imp­fung von Gene­se­nen nach Covid-19-Infek­ti­on wird eben­falls ange­bo­ten. Eine Boos­ter-Imp­fung ist für alle Per­so­nen emp­foh­len, die min­des­tens 18 Jah­re alt sind und deren zwei­te Imp­fung vier Mona­te oder län­ger zurückliegt.

Eine Imp­fung schon frü­hes­tens vier Wochen nach der zwei­ten Impf­stoff­do­sis ist aus­schließ­lich für immun­de­fi­zi­en­te Per­so­nen mit einer erwart­bar stark ver­min­der­ten Impf­ant­wort zulässig.

BioNTech kann auf­grund der begrenz­ten Kapa­zi­tä­ten aktu­ell aus­schließ­lich im Impf­zen­trum des Rhein-Krei­ses Neuss in der Regel nur bei allen Jugend­li­chen im Alter von 12 bis 17 Jah­ren sowie Schwan­ge­ren geimpft werden.

Impf­wil­li­ge müs­sen ledig­lich ihren Licht­bild­aus­weis mit­brin­gen. Zudem soll mög­lichst der aus­ge­füll­te Ana­mne­se- und Ein­wil­li­gungs­bo­gen für einen mRNA-Impf­stoff (BioNTech/Moderna) oder einen Vek­tor-Impf­stoff (John­son & John­son) und – ins­be­son­de­re bei Auf­frisch­imp­fun­gen – ein Impf­aus­weis vor­ge­legt wer­den. Für die Boos­ter-Imp­fun­gen ist ledig­lich der Ein­wil­li­gungs­bo­gen erforderlich.

Die Unter­la­gen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung ver­füg­bar, kön­nen aber auch vor Ort aus­ge­füllt wer­den. Wei­ter­hin ist bei Kin­dern und Jugend­li­chen im Alter von zwölf bis 15 Jah­ren die Ein­wil­li­gung eines Sor­ge­be­rech­tig­ten nötig.

Auf der Home­page des Krei­ses fin­det sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung zudem eine stän­dig aktua­li­sier­te Über­sicht über alle mobi­len Impfangebote.

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