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Neuss – Ent­spre­chend den Coro­na-Rege­lun­gen des Lan­des NRW ist in den Weih­nachts­fe­ri­en auch für Kin­der ab dem Schul­ein­tritt und Jugend­li­che bis ein­schließ­lich 15 Jah­ren der Nach­weis über eine voll­stän­di­ge Imp­fung, Gene­sung oder ein nega­ti­ver Coro­na-Schnell­test für den Besuch der Neus­ser Bäder, der Eis­sport­hal­le und dem WELLNEUSS verpflichtend.

Die Rege­lung gilt von Mon­tag, 27.12.2021, bis ein­schließ­lich Sonn­tag, 9.1.2022. Bei Jugend­li­chen ab 16 Jah­ren gilt die Pflicht der Immu­ni­sie­rung (gene­sen oder geimpft). Die Rege­lung basiert auf der aktu­el­len Coro­naschutz­Ver­ord­nung des Lan­des NRW.

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