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Kor­schen­broich, Mön­chen­glad­bach, Kre­feld (ots) Gemein­sa­me Pres­se­infor­ma­ti­on der Staats­an­walt­schaft Düs­sel­dorf und der Poli­zei Rhein-Kreis Neuss:

Am Mitt­woch­abend (15.12.) gelang dem zen­tra­len Kri­mi­nal­kom­mis­sa­ri­at 14 der Poli­zei im Rhein-Kreis Neuss, zusam­men mit der Staats­an­walt­schaft Düs­sel­dorf, ein Schlag gegen mut­maß­li­che Wohnungseinbrecher.

Inten­si­ve Ermitt­lun­gen hat­ten die Fahn­der auf die Spur der zwei Tat­ver­däch­ti­gen im Alter von 26 und 24 Jah­ren geführt, die die Poli­zei am Mitt­woch­abend (15.12.) in Mön­chen­glad­bach auf fri­scher Tat fest­neh­men konn­te. Das Duo steht im Ver­dacht, meh­re­re Woh­nungs­ein­brü­che began­gen zu haben.

Die Tat­or­te befin­den sich, nach ers­ten Erkennt­nis­sen, im Rhein-Kreis Neuss, Mön­chen­glad­bach und Krefeld.

Wäh­rend die zwei mut­maß­li­chen Täter, spa­ni­scher Staats­an­ge­hö­rig­keit, ohne fes­ten Wohn­sitz in Deutsch­land, am Don­ners­tag (16.12.) auf Antrag der Düs­sel­dor­fer Staats­an­walt­schaft einem Rich­ter vor­ge­führt wur­den, dau­ern die Ermitt­lun­gen des Kri­mi­nal­kom­mis­sa­ri­ats in Neuss an.

Denn mit bei­den Fest­nah­men sind die Unter­su­chun­gen noch längst nicht abge­schlos­sen. Auch Tat­zu­sam­men­hän­ge mit ande­ren Woh­nungs­ein­brü­chen wer­den geprüft.

Im Rah­men einer Woh­nungs­durch­su­chung konn­ten bei einem Tat­ver­däch­ti­gen Beweis­mit­tel sicher­ge­stellt wer­den. Der Rich­ter erließ in bei­den Fäl­len Untersuchungshaftbefehle.

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