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Neuss – Auf­grund der aktu­el­len Coro­naschutz­ver­ord­nung ist die Stadt­ver­wal­tung Neuss zur­zeit nur ein­ge­schränkt und nach vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ein­ba­rung erreichbar.

Der Zugang zur Stadt­ver­wal­tung kann nur noch unter Berück­sich­ti­gung der 3G-Rege­lun­gen erfol­gen. Besu­che­rin­nen und Besu­cher müs­sen beim Betre­ten des Rat­hau­ses ihre voll­stän­di­ge Imp­fung, einen Nach­weis der Gene­sung oder ein nega­ti­ves Test­ergeb­nis vorzeigen.

Um den Publi­kums­ver­kehr im Rat­haus steu­ern zu kön­nen, ist der Zugang des­halb aus­schließ­lich über den Ein­gang 2 (Bürgeramt/Infotheke) mög­lich. Dies hat zur Fol­ge, dass das Rat­haus nicht über die Auf­zü­ge des Park­hau­ses erreich­bar ist bezie­hungs­wei­se das Rat­haus nicht über die Auf­zü­ge in Rich­tung Park­haus ver­las­sen wer­den kann.

Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die über eine Park­be­rech­ti­gung für einen Behin­der­ten­park­platz ver­fü­gen, wer­den des­halb gebe­ten, die Behin­der­ten­park­plät­ze in unmit­tel­ba­rer Nähe des Rat­hau­ses zu nutzen.

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