Rhein-Kreis Neuss – Am 19. Dezember 2021, bietet der Rhein-Kreis Neuss gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen, der kassenärztlichen Vereinigung und den Hilfsorganisationen erneut den „Booster-Sonntag“ an.
In allen acht Kommunen gibt es von 10 – 17 Uhr ein Impfangebot, bei den Erst‑, Zweit- und Auffrischungsimpfungen möglich sind. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Geimpft wird an folgenden Orten:
- Neuss:
Comenius Gesamtschule, Weberstraße 90a, 41464 Neuss - Dormagen:
Ehemalige Realschule am Sportpark, Max-Reger-Weg 3, 41539 Dormagen - Grevenbroich:
Alte Feuerwache, Schloßstraße 12, 41515 Grevenbroich - Meerbusch:
Sitzungssaal im Rathaus, Dr.-Franz-Schütz-Platz 1, 40667 Meerbusch - Kaarst:
Bürgerhaus Kaarst, Am Neumarkt 2–4, 41564 Kaarst - Korschenbroich:
Ratssaal, Don-Bosco-Straße 6, 41352 Korschenbroich - Jüchen:
Neusser Straße 118, 41363 Jüchen - Rommerskirchen:
Corona-Testzentrum, Otto-Lilienthal-Straße 4, 41569 Rommerskirchen
Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Geimpft wird in der Regel mit dem mRNA-Impfstoff des Herstellers Moderna sowie dem nur für Personen ab 18 Jahren zugelassenen Vakzin von Johnson & Johnson.
Impfberechtigt sind alle Einwohner Nordrhein-Westfalens ab 12 Jahren. Auch Personen unter 30 Jahren können nach ärztlicher Aufklärung vor Ort mit Moderna geimpft werden. Eine einmalige Impfung von Genesenen nach einer Covid-19-Infektion wird ebenfalls angeboten.
Eine Booster-Impfung ist für alle Personen empfohlen, die mindestens 18 Jahre alt sind und deren zweite Impfung fünf Monate oder länger zurückliegt. Sie ist aber auch schon vier Wochen nach der Zweitimpfung möglich.
Auch Haus- und Fachärzte sowie das Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss und der Kassenärztlichen Vereinigung am Hammfelddamm in Neuss bieten Auffrischimpfungen an. Das Impfzentrum ist täglich von 8 bis 20 Uhr geöffnet. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
BioNTech kann aufgrund der begrenzten Kapazitäten aktuell ausschließlich im Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss in der Hammfeldhalle am Berufskolleg für Technik und Informatik in der Regel nur bei allen Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren sowie Schwangeren geimpft werden.
Impfwillige müssen lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech/Moderna) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – insbesondere bei Auffrischimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden.
Für die Booster-Impfungen ist lediglich der Einwilligungsbogen erforderlich. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Weiterhin ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig.
Auf der Homepage des Kreises findet sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote.