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Dor­ma­gen – Das Ord­nungs­amt der Stadt Dor­ma­gen appel­liert an alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die auf­grund einer Coro­na-Infek­ti­on oder eines direk­ten Kon­tak­tes zu einer infi­zier­ten Per­son unter Qua­ran­tä­ne ste­hen, die Anord­nung zu befolgen. 

In den ver­gan­ge­nen zwei Wochen hat­ten die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter ver­mehrt Ver­stö­ße fest­ge­stellt und unter Qua­ran­tä­ne ste­hen­de Per­so­nen zuhau­se nicht ange­trof­fen. In 15 Fäl­len war sowohl bei der ers­ten als auch zwei­ten Kon­trol­le des Ord­nungs­am­tes die unter Qua­ran­tä­ne ste­hen­de Per­son nicht anzutreffen.

„Lei­der gibt es nach wie vor Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die wäh­rend der Qua­ran­tä­ne ein­kau­fen gehen oder sich mit Freun­den tref­fen. Daher möch­ten wir noch­mals dar­auf hin­wei­sen, dass bei Ver­stö­ßen gegen die Qua­ran­tä­ne-Auf­la­gen hohe Buß­gel­der von bis zu 1000 Euro ver­hängt wer­den kön­nen“, sagt Ord­nungs­de­zer­nent, Dr. Tors­ten Spillmann.

Spill­mann betont, dass die Ein­hal­tung der Anord­nun­gen stark kon­trol­liert wird. „Das Gesund­heits­amt ord­net nicht grund­los eine Qua­ran­tä­ne an. Daher möch­te ich noch ein­mal dar­um bit­ten, sich im Sin­ne der All­ge­mein­heit in der Qua­ran­tä­ne ver­ant­wor­tungs­voll zu verhalten.“

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