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Klartext.NRW – „Mit der immer öfter vor­kom­men­den 2G+ Rege­lung sind die Vor­ga­ben auf ein neu­es uner­füll­ba­res Maß für die Unter­neh­men der Fit­ness- und Gesund­heits­bran­che gewach­sen“, beklagt Bir­git Schwar­ze, Prä­si­den­tin des DSSV. Wei­ter führt sie aus:

Sowohl für Betrei­ber als auch für die Kun­den bedeu­tet das in ers­ter Linie erheb­li­che Mehr­kos­ten. Neben den Abstands­re­geln, Mas­ken­pflicht, Zugangs­kon­trol­len, Des­in­fek­ti­ons­pflicht und Aus­schluss unge­impf­ter Mit­glie­der muss in den meis­ten Bun­des­län­dern bei jedem Besuch eines geimpf­ten Mit­glie­des ein nega­ti­ver Schnell­test von die­sem vor­ge­legt werden.

Ver­zwei­fel­ter Ver­such zur Impf­pflicht auf Umwegen
Ein Schnell­test steht momen­tan jedem Bun­des­bür­ger ein­mal pro Woche kos­ten­los zur Ver­fü­gung. Für wei­te­re Tests müs­sen die Mit­glie­der selbst auf­kom­men – die erhöh­te Nach­fra­ge der Schnell­tests hat Lie­fer­schwie­rig­kei­ten und erheb­li­che Preis­er­hö­hun­gen (300–500%) zur Fol­ge. Kos­ten, die die schon ange­schla­ge­nen Unter­neh­men nicht leis­ten kön­nen und auch Kun­den belas­ten. Die Fol­ge: Sin­ken­de Nach­fra­ge und kei­ner­lei Neu­an­mel­dun­gen, die das erneu­te Wachs­tum nach einem 7‑monatigen Lock­down zunichtemachen.

Zufrie­de­ne Kun­den kün­di­gen – wer kommt für den Scha­den auf?
Es sind und blei­ben behörd­li­che Anord­nun­gen, die den Betrieb der Unter­neh­men erheb­lich beein­flus­sen und wirt­schaft­li­ches Arbei­ten unmög­lich machen. Für vie­le Mit­glie­der ist die zusätz­li­che finan­zi­el­le und zeit­li­che Belas­tung ein Grund, das Fit­ness­stu­dio nicht mehr auf­zu­su­chen. Im bes­ten Fall kön­nen die Unter­neh­men das Mit­glied von dem Abschluss einer Ruhe­zeit­ver­ein­ba­rung überzeugen.

Den­noch kommt es zu immer mehr Kün­di­gun­gen (schät­zungs­wei­se 50% mehr als üblich) von sonst zufrie­de­nen Kun­den. Trotz der aus­blei­ben­den Ein­nah­men erhal­ten Fit­ness- und Gesund­heits­an­la­gen bedingt durch die Mit­glied­schafts­struk­tu­ren (Dau­er­schuld­ver­hält­nis­se) in vie­len Fäl­len kei­ne Coro­na-Hil­fen und das Pro­blem wird bedingt durch die Dau­er­schuld­ver­hält­nis­se auf einen spä­te­ren Zeit­punkt verschoben.

Die aktu­el­len Auf­la­gen machen die Neu­kun­den­ge­win­nung nahe­zu unmög­lich und es kann davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass auch das so wich­ti­ge Neu­jah­res­ge­schäft für die Fit­ness­bran­che das zwei­te Jahr in Fol­ge durch behörd­li­che Anord­nung völ­lig ent­fällt. Im ers­ten Quar­tal schlie­ßen Fit­ness­stu­di­os übli­cher­wei­se 1/3 der Neu­an­mel­dun­gen eines Jah­res ab.

Gesund­heit im Vordergrund
Für die Unter­neh­men der Fit­ness­bran­che steht immer die Gesund­heit ihrer Mit­glie­der im Mit­tel­punkt und der posi­ti­ve Ein­fluss von Sport. Die Not­wen­dig­keit der Maß­nah­men zur Ein­däm­mung der Pan­de­mie und der Schutz der Bevöl­ke­rung ist schon berufs­be­dingt für die Fit­ness­bran­che von höchs­ter Bedeu­tung. Die Ent­schei­dun­gen der Poli­tik müs­sen umsetz­bar, sinn­voll und wirt­schaft­lich bleiben.

Zu lan­ge wur­de die Auf­klä­rung zur Imp­fung ver­nach­läs­sigt und die Imp­fung soll jetzt durch Auf­la­gen und zulas­ten der betrof­fe­nen Unter­neh­men erzwun­gen wer­den, ohne aus­rei­chend Hil­fen zur Ver­fü­gung zu stellen.

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