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Dor­ma­gen – Auf­grund der wie­der ange­spann­ten Coro­na-Situa­ti­on hat das Stan­des­amt die Sicher­heits­vor­keh­run­gen bei Trau­un­gen zu Wochen­be­ginn erhöht. Das Braut­paar und die Gäs­te müs­sen ent­we­der voll­stän­dig geimpft, gene­sen oder getes­tet (gül­ti­ger PCR-Test) sein.

Geimpf­te und gene­se­ne Per­so­nen müs­sen außer­dem einen nega­ti­ven Anti­gen-Schnell­test („Bür­ger­test“) vor­le­gen. Die­ser muss aller­dings nicht, wie zunächst irr­tüm­lich berich­tet, maxi­mal sechs Stun­den alt sein.

Ein tages­ak­tu­el­ler Anti­gen-Schnell­test (max. 24 Std. alt) ist für Geimpf­te und Gene­se­ne aus­rei­chend. Schul­pflich­ti­ge Kin­der bis zwölf Jah­ren gel­ten grund­sätz­lich als getes­tet und müs­sen kei­nen wei­te­ren Nach­weis vorlegen.

Inklu­si­ve der Stan­des­be­am­tin oder des Stan­des­be­am­ten dür­fen maxi­mal 15 Per­so­nen wäh­rend der Trau­ung anwe­send sein. Im Gebäu­de gilt Mas­ken­pflicht. Es wird emp­foh­len, die Mas­ke auch wäh­rend der Trau­ung zu tra­gen. Zusam­men­künf­te vor oder hin­ter dem Rat­haus sind unter Beach­tung der aktu­el­len Coro­na-Regeln erlaubt.

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