Web Analytics

Rhein-Kreis Neuss – Am 28. Novem­ber 2021, bie­tet der Rhein-Kreis Neuss gemein­sam mit den kreis­an­ge­hö­ri­gen Kom­mu­nen, der kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung und den Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen erneut den „Boos­ter-Sonn­tag“ an.

In allen acht Kom­mu­nen gibt es von 10 bis 17 Uhr ein Impf­an­ge­bot, bei den Erst‑, Zweit- und Auf­fri­schungs­imp­fun­gen mög­lich sind. Eine vor­he­ri­ge Anmel­dung ist nicht erforderlich.

Geimpft wird an fol­gen­den Orten:

Neuss:
Come­ni­us Gesamt­schu­le, Weber­stra­ße 90a, 41464 Neuss

Dor­ma­gen:
Ehe­ma­li­ge Real­schu­le am Sport­park, Max-Reger-Weg 3, 41539 Dormagen

Gre­ven­broich:
Alte Feu­er­wa­che, Schloß­stra­ße 12, 41515 Grevenbroich

Meer­busch:
Sit­zungs­saal im Rat­haus, Dr.-Franz-Schütz-Platz 1, 40667 Meerbusch

Kaarst:
Bür­ger­haus Kaarst, Am Neu­markt 2–4, 41564 Kaarst

Kor­schen­broich:
Rats­saal, Don-Bosco-Stra­ße 6, 41352 Korschenbroich

Jüchen:
Neus­ser Stra­ße 118, 41363 Jüchen

Rom­mers­kir­chen:
Coro­na-Test­zen­trum, Otto-Lili­en­thal-Stra­ße 4, 41569 Rommerskirchen

Eine vor­he­ri­ge Anmel­dung ist nicht erfor­der­lich. Impf­be­rech­tigt sind alle Ein­woh­ner Nord­rhein-West­fa­lens ab 12 Jah­ren. Der Impf­stoff von John­son & John­son, bei dem für eine voll­stän­di­ge Immu­ni­sie­rung eine ein­ma­li­ge Imp­fung aus­reicht, ist ab 18 Jah­ren zugelassen.

Es ist auch mög­lich, vor Ort eine Zweit­imp­fung mit BioNTech zu erhal­ten, zum Bei­spiel nach einer Erst-Imp­fung mit Astra­Ze­ne­ca. Eine ein­ma­li­ge Imp­fung von Gene­se­nen nach Covid-19-Infek­ti­on ist eben­falls möglich.

Dar­über hin­aus kön­nen bei dem mobi­len Impf­an­ge­bot alle Per­so­nen eine drit­te Imp­fung mit dem Vak­zin von BioNTech erhal­ten, deren letz­te Imp­fung min­des­tens fünf Mona­te zurück­liegt. Wer vor min­des­tens vier Wochen mit John­son & John­son geimpft wor­den ist, kann eben­falls eine Auf­frisch­imp­fung mit BionTech erhalten.

Auch Haus- und Fach­ärz­te sowie die dau­er­haf­te Impf­stel­le des Rhein-Krei­ses Neuss und der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung an der Ham­mer Land­stra­ße 51 in Neuss bie­ten Auf­frisch­imp­fun­gen an. Die Öff­nungs­zei­ten der sta­tio­nä­ren Impf­stel­le sind: diens­tags und don­ners­tags von 9 bis 15 Uhr, sams­tags von 9 bis 17 Uhr.

Impf­wil­li­ge müs­sen zum mobi­len Impf­an­ge­bot ledig­lich ihren Licht­bild­aus­weis mit­brin­gen. Zudem soll mög­lichst der aus­ge­füll­te Ana­mne­se- und Ein­wil­li­gungs­bo­gen für einen mRNA-Impf­stoff (BioNTech) oder einen Vek­tor-Impf­stoff (John­son & John­son) und – ins­be­son­de­re bei Auf­frisch­imp­fun­gen – ein Impf­aus­weis vor­ge­legt werden.

Die Unter­la­gen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung ver­füg­bar, kön­nen aber auch vor Ort aus­ge­füllt wer­den. Dar­über hin­aus ist bei Kin­dern und Jugend­li­chen im Alter von zwölf bis 15 Jah­ren die Ein­wil­li­gung eines Sor­ge­be­rech­tig­ten nötig.

Auf der Home­page des Krei­ses fin­det sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine stän­dig aktua­li­sier­te Über­sicht über alle mobi­len Impfangebote.

(2.093 Ansich­ten gesamt, 1 Leser heute)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

'; } ?> 'div', 1 => 'span', 2 => 'b', 3 => 'i', 4 => 'font', 5 => 'strong',); $antiblock_html_element = $antiblock_html_elements[array_rand($antiblock_html_elements)]; ?>
<>Please enable / Bitte aktiviere JavaScript!
Veuillez activer / Por favor activa el Javascript!">[ ? ]>

Sie können den Inhalt dieser Seite nicht kopieren.