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Dor­ma­gen – Auf­grund der wie­der ange­spann­ten Coro­na-Situa­ti­on erhöht das Stan­des­amt ab Mon­tag, 22. Novem­ber, die Sicher­heits­vor­keh­run­gen bei Trauungen.

Inklu­si­ve der Stan­des­be­am­tin oder des Stan­des­be­am­ten sind maxi­mal 15 Per­so­nen wäh­rend der Trau­ung zuläs­sig. Dies ent­spricht der Hälf­te der nor­ma­len Kapa­zi­tät. Das Braut­paar und die Gäs­te müs­sen ent­we­der voll­stän­dig geimpft, gene­sen oder getes­tet (PCR-Test) sein. Der Test darf nicht älter als 24 Stun­den sein.

Geimpf­te und gene­se­ne Per­so­nen müs­sen zusätz­lich einen nega­ti­ven Anti­gen-Schnell­test vor­le­gen (2G+), der nicht älter als sechs Stun­den sein darf. Schul­pflich­ti­ge Kin­der bis zwölf Jah­ren gel­ten grund­sätz­lich als getes­tet und benö­ti­gen kei­nen wei­te­ren Nachweis.

Im Gebäu­de ist das Tra­gen einer medi­zi­ni­schen Mund-Nasen­be­de­ckung ver­pflich­tend. Es wird emp­foh­len, die Mas­ke auch wäh­rend der Trau­ung zu tra­gen. Zusam­men­künf­te vor oder hin­ter dem Rat­haus sind unter Beach­tung der aktu­el­len Coro­na-Regeln erlaubt.

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