Dormagen – Aufgrund der wieder angespannten Corona-Situation erhöht das Standesamt ab Montag, 22. November, die Sicherheitsvorkehrungen bei Trauungen.
Inklusive der Standesbeamtin oder des Standesbeamten sind maximal 15 Personen während der Trauung zulässig. Dies entspricht der Hälfte der normalen Kapazität. Das Brautpaar und die Gäste müssen entweder vollständig geimpft, genesen oder getestet (PCR-Test) sein. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Geimpfte und genesene Personen müssen zusätzlich einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen (2G+), der nicht älter als sechs Stunden sein darf. Schulpflichtige Kinder bis zwölf Jahren gelten grundsätzlich als getestet und benötigen keinen weiteren Nachweis.
Im Gebäude ist das Tragen einer medizinischen Mund-Nasenbedeckung verpflichtend. Es wird empfohlen, die Maske auch während der Trauung zu tragen. Zusammenkünfte vor oder hinter dem Rathaus sind unter Beachtung der aktuellen Corona-Regeln erlaubt.