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Meer­busch – Die A57 ist in bei­den Fahrt­rich­tun­gen im Auto­bahn­kreuz Meer­busch wie­der befahr­bar. Auch die Ver­bin­dun­gen von der A44 auf die A57 nach Kre­feld im Auto­bahn­kreuz Meer­busch wur­den freigegeben. 

Auf der A57 in Fahrt­rich­tung Kre­feld ste­hen den Ver­kehrs­teil­neh­mern im Zulauf in das Auto­bahn­kreuz aktu­ell wei­ter­hin nur zwei der drei Fahr­spu­ren zur Verfügung.

Die Auto­bahn GmbH Rhein­land hat ges­tern (26.10.) die A57 im Auto­bahn­kreuz Meer­busch in bei­den Fahrt­rich­tun­gen voll gesperrt. Zudem wur­den im Auto­bahn­kreuz Meer­busch die Ver­bin­dun­gen von der A44 auf die A57 in Fahrt­rich­tung Kre­feld gesperrt.

Ein Kran hat­te sei­ne Gegen­ge­wich­te ver­lo­ren und stand nicht mehr sicher. Zwi­schen­zei­tig konn­te der Kran gesi­chert werden.

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