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Kaarst – In Zusam­men­ar­beit mit dem Impf­zen­trum des Rhein­Krei­ses Neuss wird ab dem kom­men­den Sams­tag, 23. Okto­ber 2021, bis zum Jah­res­en­de ein dau­er­haf­tes Coro­na-Impf­an­ge­bot im Kaars­ter Bür­ger­haus eingerichtet. 

Das Team des Impf­zen­trums steht immer sams­tags zwi­schen 9.00 Uhr und 13.00 Uhr im Bür­ger­haus (Am Neu­markt 2, ober­halb des Frank­heims) bereit. Impf­wil­li­ge kön­nen sich den Impf­stoff vor Ort aussuchen.

Eine vor­he­ri­ge Anmel­dung ist nicht erfor­der­lich. Es kom­men die Impf­stof­fe von BioNTech und John­son & John­son zum Einsatz.

Impf­be­rech­tigt sind alle Ein­woh­ner NRWs ab 12 Jah­ren. Der Impf­stoff von John­son & John­son, bei dem für eine voll­stän­di­ge Immu­ni­sie­rung eine ein­ma­li­ge Imp­fung aus­reicht, ist ab 18 Jah­ren zuge­las­sen. Es ist auch mög­lich vor Ort eine Zweit­imp­fung mit BioNTech zu erhal­ten, zum Bei­spiel nach einer Erst-Imp­fung mit AstraZeneca.

Eine ein­ma­li­ge Imp­fung von Gene­se­nen nach Covid-19-Infek­ti­on ist eben­falls mög­lich. Impf­wil­li­ge müs­sen ledig­lich ihren Licht­bild­aus­weis mit­brin­gen. Zudem soll­te mög­lichst der aus­ge­füll­te Ana­mne­se- und Ein­wil­li­gungs­bo­gen für einen mRNA­Impf­stoff (BioNTech) oder einen Vek­tor-Impf­stoff (John­son & John­son) und ein Impf­aus­weis vor­ge­legt werden.

Die Unter­la­gen kön­nen auch vor Ort aus­ge­füllt wer­den. Zudem ist bei Kin­dern und Jugend­li­chen im Alter von zwölf bis 15 Jah­ren die Ein­wil­li­gung eines Sor­ge­be­rech­tig­ten notwendig.

(230 Ansich­ten gesamt, 1 Leser heute)

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