Web Analytics

Rhein-Kreis Neuss – Advents­ak­ti­on, Senio­ren­aus­flug oder ein neu­er Gemein­schafts­gar­ten – bei dem Lan­des­pro­gramm „2 000 x 1 000 Euro für das Enga­ge­ment“ sind Nach­bar­schafts­pro­jek­te mit ehren­amt­li­chem Ein­satz gefragt. 

Ver­ei­ne und Initia­ti­ven kön­nen sich mit ihren Maß­nah­men bis zum 1. Novem­ber beim Rhein-Kreis Neuss für eine För­de­rung in Höhe von jeweils 1 000 Euro bewer­ben. Der dies­jäh­ri­ge The­men­schwer­punkt lau­tet „Gemein­schaft gestal­ten – enga­gier­te Nach­bar­schaft leben“.

Im Rhein-Kreis Neuss ste­hen allein in die­sem Jahr För­der­mit­tel in Höhe von 49 000 Euro zur Ver­fü­gung. Noch bis zu 38 Maß­nah­men kön­nen mit jeweils 1 000 Euro geför­dert wer­den, wenn sie in die­sem Jahr statt­fin­den und der Antrag bis zum 1. Novem­ber ein­geht. Land­rat Hans-Jür­gen Pet­rausch­ke ruft alle Ver­ei­ne, Orga­ni­sa­tio­nen und Initia­ti­ven im Rhein-Kreis Neuss dazu auf, sich mit ihrem Pro­jekt kurz­fris­tig für das Lan­des­pro­gramm zu bewerben:

„Für unse­re ehren­amt­lich Enga­gier­ten ist das eine tol­le Mög­lich­keit, unkom­pli­ziert klei­ne Pro­jek­te und Vor­ha­ben umzu­set­zen. Mit 1 000 Euro lässt sich häu­fig eine gan­ze Men­ge errei­chen. Des­halb hof­fen wir noch auf vie­le Anträ­ge aus dem Rhein-Kreis Neuss“, so Petrauschke.

Wich­tig: Das Pro­jekt darf nicht vor der Bewil­li­gung star­ten. Dabei soll­te ein kon­kre­tes Vor­ha­ben oder eine Ver­an­stal­tung mit gemein­nüt­zi­gem Aspekt und ehren­amt­li­chem Enga­ge­ment im Mit­tel­punkt ste­hen. Die gesam­ten för­der­fä­hi­gen Aus­ga­ben müs­sen min­des­tens 1 000 Euro betra­gen. För­der­fä­hig sind alle ent­stan­de­nen Kos­ten wie etwa Aus­ga­ben für Mate­ri­al oder Öffent­lich­keits­ar­beit. Auch Arbeits­stun­den kön­nen bis zu einem bestimm­ten Anteil geför­dert werden.

Die Bewer­bung läuft über ein ein­fa­ches Antrags­ver­fah­ren. Wer den Antrag online stellt, muss die­sen zusätz­lich mit Ori­gi­nal-Unter­schrift beim Kreis­so­zi­al­amt abge­ben. Der Rhein-Kreis Neuss setzt das Lan­des­pro­gramm um und steht für Rück­fra­gen unter die­ser Mail­adres­se zur Ver­fü­gung: ehrenamt@rhein-kreis-neuss.de.

Inter­es­sier­te fin­den Infor­ma­tio­nen zum För­der­pro­gramm und zur Antrag­stel­lung auf der Inter­net­sei­te engagiert-in-nrw.de. Sie stel­len über das Por­tal www.engagementfoerderung.nrw noch bis zum 1. Novem­ber einen För­der­an­trag für 2021.

(245 Ansich­ten gesamt, 1 Leser heute)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

'; } ?> 'div', 1 => 'span', 2 => 'b', 3 => 'i', 4 => 'font', 5 => 'strong',); $antiblock_html_element = $antiblock_html_elements[array_rand($antiblock_html_elements)]; ?>
<>Please enable / Bitte aktiviere JavaScript!
Veuillez activer / Por favor activa el Javascript!">[ ? ]>

Sie können den Inhalt dieser Seite nicht kopieren.