Neuss – Auch in den Schwimmbädern der Stadtwerke Neuss, der Eissporthalle und im WELLNEUSS gilt gemäß der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW seit Dienstag, dem 28. Dezember 2021, 2G+ als Zugangsvoraussetzung.
Da bei der Sportausübung und bei Wellnessangeboten keine Masken getragen werden, müssen immunisierte Personen (geimpft oder genesen) daher zukünftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen. Der 2G-Nachweis ist, wie bisher auch schon, zusammen mit einem amtlichen Ausweispapier vorzulegen.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren, entsprechend den Corona-Regelungen des Landes NRW, ist in den Weihnachtsferien auch für Kinder ab dem Schuleintritt und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren der Nachweis über eine vollständige Impfung, Genesung oder ein negativer Corona-Schnelltest für den Besuch der Neusser Bäder, der Eissporthalle und dem WELLNEUSS verpflichtend.
Die Regelung gilt bis einschließlich Sonntag, 9.1.2022. Bei Jugendlichen ab 16 Jahren gilt analog zu Erwachsenen die Pflicht der Immunisierung und das Vorlegen eines Negativtests (2G+).