Web Analytics

Rhein-Kreis Neuss – Der Rhein-Kreis Neuss weist dar­auf hin, dass die Kreis­ver­wal­tung zwi­schen Weih­nach­ten und Sil­ves­ter – 27.12. bis 30.12. – geöff­net bleibt. 

Besu­che in den Kreis­häu­sern sind nach vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ein­ba­rung und ent­spre­chend der 3G-Regel wei­ter mög­lich. Land­rat Hans-Jür­gen Pet­rausch­ke erläu­tert: „Wir haben auch zwi­schen den Fei­er­ta­gen geöff­net, doch Ter­mi­ne soll­ten nur bei drin­gen­den Anlie­gen ver­ein­bart wer­den. Denn Kon­takt­re­du­zie­rung ist wei­ter­hin eine der zen­tra­len Maß­nah­men zur Ein­däm­mung der Pandemie.“

Wann immer mög­lich, soll­ten Bür­ger per E‑Mail, Post oder tele­fo­nisch Kon­takt mit der Kreis­ver­wal­tung auf­neh­men und nicht per­sön­lich ins Kreis­haus kom­men. Vie­le Infor­ma­tio­nen zu den ein­zel­nen Ämtern und ihren Ansprech­part­nern bie­tet die Inter­net­sei­te des Krei­ses unter dem Link www.rhein-kreis-neuss.de.

In der Woche „zwi­schen den Tagen“ öff­nen die Dienst­stel­len des Stra­ßen­ver­kehrs­am­tes nur in Neuss und Gre­ven­broich ihre Türen. Zulas­sungs­diens­te und Händ­ler kön­nen ihre Vor­gän­ge dann nur in Neuss abgeben.

Eine vor­he­ri­ge Ter­min­ver­ein­ba­rung ist erforderlich.
Zur Online-Ter­min­re­ser­vie­rung des Stra­ßen­ver­kehrs­am­tes geht es unter die­sem Link: www.rhein-kreis-neuss.de/onlinetermin. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen rund um die Ange­bo­te und die Dienst­stel­len des Stra­ßen­ver­kehrs­am­tes gibt es unter dem Link www.rhein-kreis-neuss.de/sva.

(144 Ansich­ten gesamt, 1 Leser heute)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

'; } ?> 'div', 1 => 'span', 2 => 'b', 3 => 'i', 4 => 'font', 5 => 'strong',); $antiblock_html_element = $antiblock_html_elements[array_rand($antiblock_html_elements)]; ?>
<>Please enable / Bitte aktiviere JavaScript!
Veuillez activer / Por favor activa el Javascript!">[ ? ]>

Sie können den Inhalt dieser Seite nicht kopieren.