Web Analytics

Rhein-Kreis Neuss – Tes­tun­gen spie­len bei der Bekämp­fung des Coro­na­vi­rus eine ent­schei­den­de Rol­le. Ein nega­ti­ves Test­ergeb­nis gibt grö­ße­re Sicher­heit im All­tag: Die Gefahr, ande­re Men­schen anzu­ste­cken, sinkt. 

Sofern ein Schnell­test­ergeb­nis posi­tiv aus­fällt, ist eine Bestä­ti­gung des Ergeb­nis­ses durch einen PCR-Test erfor­der­lich. Der Rhein-Kreis Neuss weist dar­auf hin, dass sich Betrof­fe­ne laut Ver­ord­nung des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len sofort nach dem posi­ti­ven Schnell­test – ob mit oder ohne Krank­heits­sym­pto­men – in Qua­ran­tä­ne bege­ben müs­sen und dies min­des­tens bis zum Vor­lie­gen eines nega­ti­ven PCR-Testergebnisses.

Auch nicht voll­stän­dig geimpf­te oder sym­pto­ma­ti­sche Per­so­nen, die mit im Haus­halt leben, blei­ben bis zum Vor­lie­gen des Test­ergeb­nis­ses zu Hau­se. Bei einem posi­ti­ven Selbst­test betrifft die Qua­ran­tä­ne­pflicht nur die posi­tiv getes­te­te Per­son und nicht die Haushaltsangehörigen.

Wer Sym­pto­me einer Erkran­kung mit dem Coro­na­vi­rus hat, kann sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronatest über ein Online-For­mu­lar für einen PCR-Test anmel­den. Die Betrof­fe­nen wer­den dann durch das Kreis-Gesund­heits­amt für eine Ter­min­ver­ein­ba­rung kontaktiert.

(801 Ansich­ten gesamt, 1 Leser heute)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

'; } ?> 'div', 1 => 'span', 2 => 'b', 3 => 'i', 4 => 'font', 5 => 'strong',); $antiblock_html_element = $antiblock_html_elements[array_rand($antiblock_html_elements)]; ?>
<>Please enable / Bitte aktiviere JavaScript!
Veuillez activer / Por favor activa el Javascript!">[ ? ]>

Sie können den Inhalt dieser Seite nicht kopieren.