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Rhein-Kreis Neuss – Der Rhein-Kreis Neuss hat dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die Pfle­ge­gel­der für Min­der­jäh­ri­ge, die im Haus­halt der Groß­el­tern oder ande­rer Ver­wand­ter woh­nen, für den Zeit­raum ab dem 1. Janu­ar erhöht wor­den sind. 

Hin­ter­grund ist ein Erlass des Minis­te­ri­ums für Kin­der, Fami­lie, Flücht­lin­ge und Inte­gra­ti­on des Lan­des Nordrhein-Westfalen.

Für Kin­der bis sechs Jah­ren wird künf­tig ein Gesamt­be­trag in Höhe von 895 Euro gewährt, für Min­der­jäh­ri­ge bis zum 14. Lebens­jahr kön­nen 980 Euro bean­sprucht werden.

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Ab dem 14. Lebens­jahr ist ein Betrag in Höhe von 1131 Euro fest­ge­setzt wor­den. Zuletzt waren die Beträ­ge zum 1. Janu­ar 2021 erhöht worden.

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