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Dor­ma­gen – Durch mas­siv gestie­ge­ne Ener­gie­kos­ten wer­den Haus­halts­kun­den finan­zi­ell extrem belas­tet. Die evd stellt aus die­sem Grund aus eige­nen Mit­teln 50.000 Euro bereit, um Men­schen zu hel­fen die wegen unbe­zahl­ter Strom­rech­nun­gen von einer Sper­rung ihrer Wär­me­ver­sor­gung bedroht sind. 

Ziel ist es, mög­lichst vie­le Haus­hal­te vor einer Sper­rung zu bewah­ren. „Die Unter­stüt­zung aus dem Fonds ist für Strom­wär­me­kun­den gedacht, also für die Kun­din­nen und Kun­den, die Strom zu Heiz­zwe­cken bezie­hen. Denn sie haben, im Gegen­satz zu Gas­kun­den, kei­ne staat­li­che Sofort­hil­fe erhal­ten“, erklärt evd-Geschäfts­füh­rer Kle­mens Diekmann.

Eine etwa­ige Zuwen­dung aus dem Hilfs­fonds der evd wird wie folgt umge­setzt: „Nach einer posi­ti­ven Prü­fung erhält der Kun­de ein­ma­lig eine Reduk­ti­on sei­nes monat­li­chen Abschla­ges. Berück­sich­tigt wird dabei die durch Preis­er­hö­hun­gen ent­stan­de­nen Mehr­kos­ten, höchs­tens aber 500 Euro. Der Abschlag wird auf den Stand des monat­li­chen Abschla­ges vor der Preis­er­hö­hung bzw. maxi­mal um 500 Euro redu­ziert“, so Kle­mens Diekmann.

Um Unter­stüt­zung aus dem Här­te­fall­fonds zu erhal­ten, müs­sen Kun­din­nen und Kun­den gewis­se Vor­aus­set­zun­gen erfül­len: Der Fonds ist aus­schließ­lich für Woh­nungs­mie­ter mit eige­nem Zäh­ler gedacht, die als Pri­vat- bzw. Haus­halts­kun­den in Dor­ma­gen Strom zu Wär­me­zwe­cken bezie­hen. Zudem darf der Antrags­stel­ler kei­ne Rabat­te auf sei­nen Ener­gie­be­zug erhal­ten, kei­ne staat­li­chen Trans­fer­leis­tun­gen erhal­ten oder bean­tragt haben und muss mehr als 20 % des Net­to­ein­kom­mens des Haus­halts für die Ener­gie­zah­lun­gen aufbringen.

Kun­din­nen und Kun­den, die die Kri­te­ri­en erfül­len, kön­nen Unter­stüt­zung aus dem Fonds bean­tra­gen. Um die Anfor­de­run­gen nach­zu­wei­sen, müs­sen die Antrags­stel­ler eine Selbst­aus­kunft voll­stän­dig aus­fül­len und im Ori­gi­nal per Post an die evd ver­sen­den oder wahl­wei­se auch im Kun­den­zen­trum abge­ben. Der Vor­druck und wei­te­re Infor­ma­tio­nen sind auf www.evd-dormagen.de/fonds abrufbar.

Eine neu­tra­le Schieds­stel­le bei der evd ent­schei­det dann anhand der ein­ge­reich­ten Unter­la­gen der Ein­kom­mens- und Ver­mö­gens­ver­hält­nis­se, ob alle Vor­aus­set­zun­gen für eine Unter­stüt­zung aus dem Fonds gege­ben sind.

Inter­es­sier­te kön­nen Fra­gen an haertefallfonds@evd-dormagen.de richten.

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