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Jüchen – Die Stadt­ver­wal­tung ver­sen­det in der 5. Kalen­der­wo­che rd. 8.500 Grund­be­sitz­ab­ga­ben­be­schei­de für das Jahr 2023 an alle Haus- und Grund­stücks­ei­gen­tü­mer bzw. Gebührenpflichtigen.

In die­sen Beschei­den wer­den je nach Sach­la­ge Grund­steu­er, Abfall­ent­sor­gungs­ge­büh­ren, Stra­ßen­rei­ni­gungs- und Win­ter­dienst­ge­büh­ren und die Gebüh­ren für Schmutz- und Nie­der­schlags­was­ser­be­sei­ti­gung festgesetzt.

Für das Jahr 2023 wur­de der Hebe­satz der Grund­steu­er B auf 515 von Hun­dert erhöht (Vor­jahr 495).

Auch die Stra­ßen­rei­ni­gungs­ge­bühr erhöht sich. Bis­her wur­den für die unter­schied­li­chen Stra­ßen­ar­ten A (Anlie­ger­ver­kehr), B (inner­örtl. Ver­kehr) und C (über­örtl. Ver­kehr) 1,77 €, 1,68 € und 1,59 € pro Front­me­ter fäl­lig. Ab 01.01.2023 liegt die Gebühr bei 1,98 €, 1,88 € und 1,78 €.

Bei der Benut­zungs­ge­bühr für das Nie­der­schlags­was­ser und bei der Gebühr für die Schmutz­was­ser­ent­wäs­se­rung sind hin­ge­gen Sen­kun­gen der Gebüh­ren­sät­ze zu ver­zeich­nen. Die Benut­zungs­ge­bühr für Nie­der­schlags­was­ser liegt aktu­ell bei 0,69€/m² (Vor­jahr: 0,81 €/m²). Die Schmutz­was­ser­ge­bühr wird in Fol­ge des Urteils des Ober­ver­wal­tungs­ge­richts NRW vom 17.05.2022 und in Ein­klang mit der seit 15.12.2022 gel­ten­den Ände­rung des Kom­mu­nal­ab­ga­ben­ge­set­zes NRW in der Abrech­nung für 2022 und der Vor­aus­zah­lung für 2023 gesenkt und beträgt 2,94 €/m³ (bis­her: 3,01 €/m³). Etwa­ige ent­ste­hen­den Gut­ha­ben wer­den mit den rest­li­chen For­de­run­gen verrechnet.

Für Fra­gen zum Abga­ben­be­scheid steht das Team des Steu­er­am­tes unter der Ruf­num­mer 02165 / 915 – 2029 ger­ne zur Ver­fü­gung. In den ers­ten Wochen nach Zustel­lung der Beschei­de kann es wegen der erfah­rungs­ge­mäß hohen Anzahl von Anfra­gen bei der tele­fo­ni­schen Kon­takt­auf­nah­me zu War­te­zei­ten kom­men. Ist eine Vor­spra­che im Rat­haus gewünscht, wird die vor­he­ri­ge Ver­ein­ba­rung eines Ter­mins empfohlen.

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