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Klartext.NRW – Die Kraft­werk Neuss GmbH (KNE) hat bei der Bezirks­re­gie­rung Düs­sel­dorf einen Antrag zur Errich­tung und zum Betrieb einer Gas- und Dampf­tur­bi­nen­an­la­ge (GuD-Anla­ge KNE) gestellt.

Die Anla­ge soll auf dem Grund­stück Düs­sel­dor­fer Stra­ße 182 gebaut wer­den und die benach­bar­te Kar­ton­fa­brik mit Dampf und Strom versorgen.

Gegen­stand des Antrags sind im Wesentlichen:

  • Errich­tung und Betrieb einer erd­gas­be­feu­er­ten Gas­tur­bi­nen­an­la­ge mit Gene­ra­tor und Neben­an­la­gen mit einer Feue­rungs­wär­me­leis­tung von 54 MW
  • Errich­tung und Betrieb eines Abhit­ze­kes­sels mit Zusatz­feue­rung und Hilfs­ge­bäu­de für tech­ni­sche Ein­rich­tun­gen mit einer Feue­rungs­wär­me­leis­tung von 35 MW
  • Errich­tung und Betrieb einer Dampf­tur­bi­ne und Neben­an­la­gen mit einer elek­tri­schen Leis­tung von 7 MWel
  • Errich­tung und Betrieb von zwei Hilfs­kes­seln mit einer Feue­rungs­wär­me­leis­tung von jeweils 34 MW

Die Anla­ge soll im Dezem­ber 2023 in Betrieb gehen.

Der Antrag und alle ent­schei­dungs­er­heb­li­chen Unter­la­gen lie­gen in der Zeit vom 15.06.2022 bis ein­schließ­lich 14.07.2022 an fol­gen­den Stel­len zur Ein­sicht aus:

Bezirks­re­gie­rung Düs­sel­dorf, Zim­mer 240 a, Ceci­li­en­al­lee 2, Düsseldorf
mon­tags bis don­ners­tags von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr, frei­tags von 08:00 bis 14:00 Uhr

Rat­haus der Stadt Neuss, Zim­mer 3.802 (3. Eta­ge), Michaelstra­ße 50, Neuss
mon­tags bis mitt­wochs von 08:30 bis 16:00 Uhr, don­ners­tags von 08:30 bis 18:00 Uhr und frei­tags von 08:30 bis 12:30 Uhr

Eine Ein­sicht­nah­me ist nur mit Ter­min mög­lich. Die­sen kann man bei der Bezirks­re­gie­rung Düs­sel­dorf mit Ste­fan Hartz (E‑Mail: stefan.hartz@brd.nrw.de, Tele­fon-Nr.: 0211 475‑5256) ver­ein­ba­ren. In Neuss erreicht man die zustän­di­ge Stel­le unter der E‑Mailadresse stadtplanung@stadt.neuss.de bzw. Tele­fon-Nr. 02131 90–6101.

Zusätz­lich sind die Antrags­un­ter­la­gen im Zeit­raum der Offen­la­ge auch auf der Web­site der Bezirks­re­gie­rung Düs­sel­dorf unter http://url.nrw/offenlage einzusehen.

Ein­wen­dun­gen gegen das Vor­ha­ben kön­nen inner­halb der Ein­wen­dungs­frist vom 15.06.2022 bis ein­schließ­lich 15.08.2022 bei der Bezirks­re­gie­rung Düs­sel­dorf oder der Stadt Neuss schrift­lich oder elek­tro­nisch vor­ge­bracht werden.

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