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Gre­ven­broich (ots) Am Diens­tag (10.05.) hat­te eine 67-Jäh­ri­ge aus Gre­ven­broich Glück im Unglück. 

Sie hat­te eine Mes­sen­ger-Nach­richt von ihrer ver­meint­li­chen Toch­ter erhal­ten, in der die­se ihr erzähl­te, dass sie zum einen eine neue Num­mer habe und zum ande­ren drin­gend Hil­fe bei der Über­wei­sung von Geld benö­ti­ge. Sie müs­se Rech­nun­gen beglei­chen und die Ban­king-App funk­tio­nie­re noch nicht.

Die Gre­ven­broi­che­rin schenk­te dem Anlie­gen zunächst Glau­ben und woll­te die Über­wei­sung meh­re­rer Beträ­ge ver­an­las­sen. Kurz dar­auf erhielt sie einen Anruf ihrer Bank. Der Mit­ar­bei­ter erkun­dig­te sich, ob es sei­ne Rich­tig­keit habe mit den ins­ge­samt vier Überweisungen.

Als die 67-Jäh­ri­ge ihm den Hin­ter­grund erklär­te, wur­de er jedoch sofort hell­hö­rig und wies sie auf die Mög­lich­keit eines Betrugs hin. Als die Gre­ven­broi­che­rin ihre Toch­ter (über ihre alte Han­dy­num­mer) kon­tak­tier­te, bestä­tig­te sich die­ser Ver­dacht. Die Über­wei­sun­gen wur­den durch die Umsicht der Bank­mit­ar­bei­ter nicht aus­ge­führt, die 67-Jäh­ri­ge so vor Scha­den bewahrt.

Das Kri­mi­nal­kom­mis­sa­ri­at 24 hat die wei­te­ren Ermitt­lun­gen übernommen.

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