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Düs­sel­dorf (ots) – Diens­tag, 19. April 2022 – Schwer­ver­letzt wur­de ges­tern Abend bei Kaarst auf der A 57 ein zunächst unbe­kann­ter Fah­rer, nach­dem er mit sei­nem Pkw aus unge­klär­ter Ursa­che von der Fahr­bahn abkam und mit der Beton­schutz­wand kollidierte. 

Zunächst kam der VW nach rechts ab, streif­te dort die Beton­schutz­wand, schleu­der­te über die Fahr­bahn und prall­te nahe­zu fron­tal mit der die Fahr­strei­fen tren­nen­den links­sei­ti­gen Beton­schutz­wand. Durch die Wucht des Auf­pralls kol­li­dier­te der Wagen danach noch mehr­fach mit bei­den die Fahr­bahn begren­zen­den Schutz­wän­den und kam letzt­lich auf dem lin­ken Fahr­strei­fen zum Stillstand.

Durch den star­ken Ein­schlag wur­den Tei­le der Beton­schutz­wand auf die Rich­tungs­fahr­bahn Köln geschleu­dert. Hier­durch wur­de ein wei­te­res Fahr­zeug beschä­digt. Der bis dahin unbe­kann­te Fah­rer muss­te mit einem Ret­tungs­wa­gen zur sta­tio­nä­ren Behand­lung in ein Kran­ken­haus gebracht wer­den. Im Unfall­fahr­zeug stie­ßen die Beam­ten auf fast 3.000 Euro Bar­geld und 16 Gramm Marihuana.

Wäh­rend der Über­prü­fung des VW stell­te sich her­aus, dass die mon­tier­ten Kenn­zei­chen offen­kun­dig zu einem ande­ren Fahr­zeug gehö­ren. Der VW selbst ist aktu­ell nicht zuge­las­sen. Wei­ter­hin fan­den die Beam­ten neben einem Bun­des­per­so­nal­aus­weis noch einen ita­lie­ni­schen Aus­weis und einen ita­lie­ni­schen Füh­rer­schein. Die Bil­der auf den Aus­wei­sen wie­sen zwar eine deut­li­che Ähn­lich­keit mit dem Fah­rer auf, die Per­so­nal­da­ten unter­schie­den sich jedoch deut­lich. Zudem dräng­te sich der Ver­dacht auf, dass die ita­lie­ni­schen Doku­men­te Fäl­schun­gen sein könnten.

Die wei­te­ren Ermitt­lun­gen führ­ten indes zur Iden­ti­fi­zie­rung des Fah­rers. Es han­delt sich um einen 49-Jäh­ri­gen aus Köln. Auf­grund des Ver­dachts des Kon­sums von berau­schen­den Mit­teln wur­de ihm eine Blut­pro­be ent­nom­men. Die wei­te­ren Ermitt­lun­gen dau­ern an. Ins­ge­samt wird die Scha­dens­hö­he auf 15.000 Euro geschätzt.

Der 49-Jäh­ri­ge muss nun mit einer Straf­an­zei­ge unter ande­rem wegen Fah­rens ohne Füh­rer­schein, Stra­ßen­ver­kehrs­ge­fähr­dung, Ver­stoß gegen das Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz, Urkun­den­fäl­schung und wei­te­ren Delik­ten rechnen.

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