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Kor­schen­broich – Es gilt wei­ter­hin die 3G-Regel, d. h. teil­neh­men dür­fen nur Per­so­nen, die einen Nach­weis über eine Immu­ni­sie­rung (voll­stän­di­ge Imp­fung oder Gene­sung) oder einen nega­ti­ven Coro­na-Anti­gen-Schnell­test, der nicht älter als 24 Stun­den ist bzw. einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stun­den ist, vor­wei­sen können. 

Zusätz­lich muss ein amt­li­ches Aus­weis­do­ku­ment (z. B. Per­so­nal­aus­weis oder Füh­rer­schein) vor­ge­zeigt werden.

Als geimpft oder gene­sen gilt, wer eine voll­stän­di­ge Imp­fung bzw. die Gene­sung bele­gen kann. Dies geschieht durch:

  • den Nach­weis einer vor mind. 14 Tagen abge­schlos­se­nen voll­stän­di­gen Imp­fung (zwei Impf­stoff­do­sen, gilt auch für den John­son & John­son-Impf­stoff), oder
  • den Nach­weis eines posi­ti­ven Test­ergeb­nis­ses (Nukle­in­säu­re­nach­weis mit­tels PCR, PoC-PCR etc.), das min­des­tens 28 Tage sowie maxi­mal sechs Mona­te zurück­liegt, oder
  • den Nach­weis eines posi­ti­ven Test­ergeb­nis­ses (s. oben) in Ver­bin­dung mit dem Nach­weis einer ver­ab­reich­ten Impfstoffdosis.

Hin­sicht­lich der Rege­lung zum Tra­gen der Mas­ke hat sich eine Ände­rung erge­ben: Im Sit­zungs­raum ist für die gesam­te Sit­zungs­dau­er grund­sätz­lich min­des­tens eine medi­zi­ni­sche Mas­ke (sog. OP-Mas­ke) zu tra­gen, sodass die Mas­ke auch am Sitz­platz nicht abge­nom­men wer­den darf.

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