Korschenbroich – Es gilt weiterhin die 3G-Regel, d. h. teilnehmen dürfen nur Personen, die einen Nachweis über eine Immunisierung (vollständige Impfung oder Genesung) oder einen negativen Corona-Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist bzw. einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorweisen können.
Zusätzlich muss ein amtliches Ausweisdokument (z. B. Personalausweis oder Führerschein) vorgezeigt werden.
Als geimpft oder genesen gilt, wer eine vollständige Impfung bzw. die Genesung belegen kann. Dies geschieht durch:
- den Nachweis einer vor mind. 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung (zwei Impfstoffdosen, gilt auch für den Johnson & Johnson-Impfstoff), oder
- den Nachweis eines positiven Testergebnisses (Nukleinsäurenachweis mittels PCR, PoC-PCR etc.), das mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, oder
- den Nachweis eines positiven Testergebnisses (s. oben) in Verbindung mit dem Nachweis einer verabreichten Impfstoffdosis.
Hinsichtlich der Regelung zum Tragen der Maske hat sich eine Änderung ergeben: Im Sitzungsraum ist für die gesamte Sitzungsdauer grundsätzlich mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen, sodass die Maske auch am Sitzplatz nicht abgenommen werden darf.