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Rom­mers­kir­chen (ots) Am Frei­tag (17.12.), gegen 19 Uhr, wur­de eine 52-jäh­ri­ge Jüche­ne­rin Opfer eines Steinewerfers. 

Die Auto­fah­re­rin hat­te mit ihrem wei­ßen Land Rover die Bun­des­stra­ße 59 in Rich­tung Köln befah­ren, als sie in Höhe der Bahn­über­füh­rung plötz­lich lau­te Ein­schlä­ge auf ihrem Fahr­zeug wahr­nahm. Der Unbe­kann­te warf gezielt einen faust­gro­ßen Stein auf das Fahr­zeug der Mön­chen­glad­ba­che­rin und traf das Glas­schie­be­dach sowie die Motor­hau­be. Bei­des wur­de stark beschädigt.

Die Fah­re­rin selbst blieb unver­letzt und kam mit dem Schre­cken davon.

Eine detail­lier­te Per­so­nen­be­schrei­bung liegt nicht vor. Es soll sich um einen männ­li­chen Stei­ne­wer­fer han­deln, der einen bei­gen Parka trug und in Rich­tung Berg­heim ver­schwand. Eine Fahn­dung der Poli­zei blieb bis­lang ohne Erfolg.

Das Ver­kehrs­kom­mis­sa­ri­at Meer­busch hat die Ermitt­lun­gen auf­ge­nom­men und bit­tet Zeu­gen, die ver­däch­ti­ge Beob­ach­tun­gen gemacht haben, sich unter der Tele­fon­num­mer 02131 300–0 zu melden.

Das Bewer­fen von Fahr­zeu­gen ist kein Kava­liers­de­likt und kann zu schwer­wie­gen­den Ver­let­zun­gen oder zu Todes­fäl­len füh­ren. Den Stei­ne­wer­fer erwar­ten wegen „Gefähr­li­chen Ein­griff in den Stra­ßen­ver­kehr“, wie die Straf­tat kor­rekt bezeich­net wird, eine Frei­heits­stra­fe bis zu 10 Jah­ren. Kommt es gar zu einer Ver­ur­tei­lung wegen Mord, droht lebens­lan­ge Frei­heits­stra­fe. Opfer und Zeu­gen sol­cher Atta­cken wer­den gebe­ten, umge­hend den Poli­zei­not­ruf 110 zu ver­stän­di­gen, um zeit­nah Fahn­dungs­maß­nah­men nach dem Stei­ne­wer­fer ein­ge­lei­tet zu können.

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